• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Berufsbekleidung: Wann muss der Arbeitgeber die Kosten der Reinigung tragen?

15.06.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Berufsbekleidung: Wann muss der Arbeitgeber die Kosten der Reinigung tragen?

Beitrag mit Bild

Die Kosten der Reinigung von Hygienekleidung in Schlachtbetrieben muss der Arbeitgeber übernehmen.

In lebensmittelverarbeitenden Betrieben hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass seine Arbeitnehmer saubere und geeignete Hygienekleidung tragen. Zu seinen Pflichten gehört auch die Reinigung dieser Kleidung auf eigene Kosten, entschied das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil.

Ein angestellter Schlachter in einem Schlachthof bekommt für seine Tätigkeit weiße Hygienekleidung zur Verfügung gestellt. Für die Reinigung dieser Kleidung zieht der Arbeitgeber ihm monatlich 10,23 Euro vom Nettolohn ab. Nun begehrte er die Feststellung, dass diese Abzüge unberechtigt sind. Er verlangt für die Monate Januar 2011 bis Februar 2014 wegen der bereits vorgenommenen Abzüge eine Lohnnachzahlung in Höhe von 388,74 Euro netto.

Erfolg vor dem BAG

Der Schlachter ist nicht verpflichtet, die Kosten der Reinigung der Hygienekleidung zu tragen, entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil 9 AZR 181/15 vom 14.06.2016. Der Arbeitgeber muss die Kosten gemäß § 670 BGB erstatten. Die Vorschrift beruht auf dem allgemeinen Grundsatz, dass die Kosten von demjenigen zu tragen sind, in dessen Interesse das Geschäft oder die Handlung vorgenommen wurde. Der Schlachthof hat die Reinigungskosten nicht im Interesse des Angestellten, sondern im Eigeninteresse aufgewendet.

Kostenübertragung mittels Vereinbarung?

Das BAG musste nicht darüber entscheiden, ob der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer wirksam vereinbaren kann, dass der Arbeitnehmer die Kosten der Reinigung zu tragen hat. Eine solche Vereinbarung wurde hier aber weder ausdrücklich noch konkludent getroffen.

(BAG, PM vom 14.06.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank