• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Berücksichtigung von Baukosten bei der Grunderwerbsteuer?

20.05.2015

Meldung, Steuerrecht

Berücksichtigung von Baukosten bei der Grunderwerbsteuer?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Welche Kosten sind beim Kauf eines unbebauten Grundstücks in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen? Über diese Frage hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil entschieden.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind beim Kauf eines unbebauten Grundstücks unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten für die anschließende Errichtung eines Gebäudes in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen – nämlich dann, wenn sich aus weiteren Vereinbarungen ergibt, dass der Erwerber das Grundstück in bebautem Zustand erhält.

Eine Frage der vertraglichen Regelungen

Solche Vereinbarungen über die Bebauung eines unbebauten Grundstücks müssen allerdings mit dem Kaufvertrag in einem rechtlichen oder zumindest objektiv sachlichen Zusammenhang stehen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Käufer spätestens beim Abschluss des Kaufvertrags den Grundstücksverkäufer oder einen vom Grundstücksverkäufer vorgeschlagenen Dritten mit dem Bau beauftragt. Aber auch ein später abgeschlossener Bauvertrag kann je nach den Umständen des Einzelfalls zur Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer führen.

Frage zu Ausbaukosten blieb offen

In dem vor dem BFH verhandelten Fall war klar, dass die Kosten des Rohbaus in die Bemessungsgrundlage der Steuer einzubeziehen sind (Urteil vom 3.3.2015, Az. II R 9/14). Ob dies allerdings auch für die Ausbaukosten gilt, hängt nach dem Urteil davon ab, ob die später mit dem Ausbau beauftragten Unternehmen im Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrags mit dem Grundstücksverkäufer verbunden waren und die zu erbringenden Leistungen dem Erwerber bereits vor Abschluss des Grundstückskaufvertrags konkret angeboten hatten. Da das Finanzgericht dazu keine Feststellungen getroffen hatte, verwies der BFH die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück.

(BFH / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Martin Liebernickel


14.10.2026

Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung

Die Erbschaftsteuer steht erneut vor einer verfassungsrechtlichen Standortbestimmung. Mit den mündlichen Verhandlungen vom 12. und 13.10.2026 hat der Erste Senat des BVerfG zwei unterschiedliche Fragen aufgegriffen.

weiterlesen
Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


14.10.2026

ESMA legt Prüfungsschwerpunkte 2026 fest

Die ESMA setzt 2026 neue Prüfungsschwerpunkte bei Finanzberichten, Nachhaltigkeitsangaben und der digitalen Berichterstattung.

weiterlesen
ESMA legt Prüfungsschwerpunkte 2026 fest

Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


14.10.2026

Nachfolgemonitor 2026: Frauenanteil auf Rekordtief

Die Unternehmensnachfolge im deutschen Mittelstand wird durch Demografie, den sinkenden Frauenanteil und erheblichen Modernisierungsbedarf erschwert.

weiterlesen
Nachfolgemonitor 2026: Frauenanteil auf Rekordtief
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht