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21.04.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Beratungskostenförderung für KMU und Freiberufler

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©Chaiyawat/fotolia.com

Das BMWi fördert Beratungen für von der aktuellen Corona-Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Die Beratungskostenförderung gilt auch bei WP/vBP mit weniger als 50 % Gesamtumsatz aus Unternehmensberatung.

Die Unternehmen sollen in die Lage versetzt werden, Maßnahmen zu entwickeln, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu begrenzen und sich wieder wettbewerbsfähig aufzustellen. Daher fördert BMWi Beratungen für von der aktuellen Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Hohe Hürden für Beratungskostenförderung

Voraussetzung für die Förderung ist die Beratung durch einen beim BAFA registrierten Berater. Die Registrierungsanforderungen orientieren sich an gewerblichen Beratern und sind zur Sicherung der Qualität der Beratung recht hoch. (Mindestumsätze im Bereich Beratung, Nachweis zur Befähigung, zur Zuverlässigkeit und zur Unterhaltung eines geeigneten Qualitätssicherungsinstruments).

Da die BAFA-Anforderungen von WP/vBP kaum zu erfüllen waren, hatte die WPK das BAFA um Prüfung gebeten, die Registrierung für WP/vBP zu erleichtern. Mit Blick auf die strenge gesetzliche Regulierung der WP/vBP, insbesondere auch zum Qualitätssicherungssystem, sind BAFA und WPK übereingekommen, die für gewerbliche Berater notwendigen Nachweise durch eine qualifizierte Bescheinigung der WPK zu ersetzen.

Vereinfachtes Nachweisverfahren für WP/vBP

Die Bescheinigung der WPK für die BAFA-Registrierung wird unter folgenden zwei Voraussetzungen umgehend erteilt:

  • Bestellung als WP oder vBP oder die Anerkennung als WPG oder BPG.
  • Selbstständige Tätigkeit (eigene Praxis, Partner, Sozius). Ausschließlich angestellte WP sind nicht selbstständig. Sie können aber jederzeit zum Beispiel eine eigene Praxis begründen. (Meldung zum Register, Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung)

Die verbesserten Förderkonditionen für die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen gelten bis Ende 2020.

(WPK vom 15.04.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Insolvenz- und Sanierungsrecht (RWS Verlag)“


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