• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung für Betriebe der öffentlichen Hand

10.02.2020

Meldung, Steuerrecht

Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung für Betriebe der öffentlichen Hand

Beitrag mit Bild

©stadtratte/fotolia.com

Der BFH hat das Revisionsverfahren eingestellt: Der EuGH wird keine Entscheidung über den Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung für Betriebe der öffentlichen Hand treffen müssen.

Der BFH hatte den EuGH mit Beschluss vom 13.03.2019 (I R 18/19) um Klärung gebeten, ob die Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Gesellschaften gegen die Beihilferegelung des Unionsrechts verstößt. Im Streitfall hatte eine kommunale Eigengesellschaft aus dem Betrieb einer Schwimmhalle dauerhaft Verluste erwirtschaftet. Diese Verluste wurden vom Finanzamt nicht steuermindernd anerkannt.

Revision wurde zurückgenommen

Für Städte und Gemeinden ist die Klärung der Frage von großer Bedeutung, da sie im Bereich der Daseinsvorsorge häufig an Gesellschaften mit dauerdefizitären Tätigkeiten (z.B. Schwimmbäder) beteiligt sind. Der BFH hat nunmehr mit Beschluss vom 29.01.2020 (I R 4/20) das dem Vorlagebeschluss zugrunde liegende Revisionsverfahren eingestellt, nachdem die Klägerin des Rechtsstreits die Revision zurückgenommen und das beklagte Finanzamt dem zugestimmt hat.

Frage zum Beihilfecharakter bleibt offen

Damit kommt es (zunächst) nicht zur Klärung der Frage, ob die Steuerbegünstigung nach § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG eine selektive Beihilfe für bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige darstellt und damit als genehmigungspflichtige staatliche Beihilfe i.S. von Art. 107 Abs. 1 i.V.m. Art. 108 Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) anzusehen ist. Der Vorlagebeschluss an den EuGH ist durch die Rücknahme gegenstandslos geworden. Davon unberührt bleibt allerdings das Recht der Europäischen Kommission, von sich aus die Vereinbarkeit der Steuerbegünstigung mit dem Binnenmarkt im Rahmen des hierfür in Art. 108 AEUV vorgesehenen Verfahrens zu prüfen.

(BFH, PM vom 06.02.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Martin Liebernickel


14.10.2026

Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung

Die Erbschaftsteuer steht erneut vor einer verfassungsrechtlichen Standortbestimmung. Mit den mündlichen Verhandlungen vom 12. und 13.10.2026 hat der Erste Senat des BVerfG zwei unterschiedliche Fragen aufgegriffen.

weiterlesen
Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


14.10.2026

ESMA legt Prüfungsschwerpunkte 2026 fest

Die ESMA setzt 2026 neue Prüfungsschwerpunkte bei Finanzberichten, Nachhaltigkeitsangaben und der digitalen Berichterstattung.

weiterlesen
ESMA legt Prüfungsschwerpunkte 2026 fest

Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


14.10.2026

Nachfolgemonitor 2026: Frauenanteil auf Rekordtief

Die Unternehmensnachfolge im deutschen Mittelstand wird durch Demografie, den sinkenden Frauenanteil und erheblichen Modernisierungsbedarf erschwert.

weiterlesen
Nachfolgemonitor 2026: Frauenanteil auf Rekordtief
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht