Im Juli dieses Jahres wurde – vor allem im Hinblick auf die anhaltende Niedrigzinsphase – vom IDW-Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) eine neue Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen.
Die im August 2016 verabschiedete Empfehlung sieht eine genauere Rundung des Basiszinssatzes in Zeiten niedriger Zinsen vor. Durch die Neuregelung sollen die Auswirkungen des Niedrigzinsniveaus abgemildert und Auswirkungen auf Unternehmenswerte genauer berücksichtigt werden.
Ermittlung des Basiszinssatzes
Zur Bestimmung des Basiszinssatzes in der Unternehmensbewertung ist auf (quasi-)risikolose Anleihen zurückzugreifen. Deutsche Staatsanleihen erfüllen diese Risikoanforderung weitestgehend. Gemäß IDW S 1 wird zur Ermittlung des Basiszinssatzes auf die Zinsstrukturkurve der Deutschen Bundesbank zurückgegriffen. Die für die Unternehmensbewertung relevanten Basiszinssätze basieren auf einer laufzeitabhängigen Effektivverzinsung von Nullkuponanleihen (Spot Rates), welche mittels eines vereinfachten Bewertungsmodells barwertäquivalent zu einem Einheitszins verdichtet werden. Hierbei wird der Basiszinssatz mittels einer dreimonatigen Durchschnittsbetrachtung ermittelt.
Neue Vorgehensweise bei der Rundung
Die in der (deutschen) Unternehmensbewertung verwendeten, börsentäglich ermittelten Zinsstrukturdaten der Deutschen Bundesbank werden auf Basis der Svensson-Methode der Ermittlung des Basiszinssatzes nach IDW S 1 zugrunde gelegt. Der bewertungsrelevante Basiszinssatz ist hierbei – nach Empfehlung des FAUB – kaufmännisch zu runden, um die Schwankungen, beispielsweise vor dem Hintergrund eines verschobenen Bewertungsstichtags, so gering wie möglich zu halten. Im Juni 2005 – und bislang – empfahl der FAUB eine kaufmännische Rundung des Basiszinssatzes auf 1/4-Prozentpunkte. Um dem rückläufigen Zinsniveau Rechnung zu tragen, hat der FAUB des IDW am 13.07.2016 eine neue Empfehlung hinsichtlich der Rundung des Basiszinssatzes veröffentlicht. In Zukunft ist der Basiszinssatz, sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, auf 1/10-Prozentpunkte zu runden.
Das Thema „Niedrigzinsniveau“ ist brisant und es besteht Handlungsbedarf in der Bewertungspraxis. WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner und Simon Lindmayr, B.Sc. stellen in ihrem Kurzkommentar überblicksartig die Neuregelung dar. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 04.11.2016, Heft 44, Seite 2561 sowie online unter DB1218333.