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18.03.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

BaFin stellt Entschädigungsfall für Greensill Bank AG fest

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©marteck/fotolia.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 16.03.2021 den Entschädigungsfall für die Greensill Bank AG festgestellt, da das Institut nicht mehr in der Lage war, sämtliche Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen.

Die Greensill Bank AG versteht sich als Refinanzierer für die Greensill-Gruppe sowie Investor in von der britischen Schwestergesellschaft Greensill Capital (UK) Ltd. entwickelten Working Capital Solutions-Produkte. Die Gruppe ist schwerpunktmäßig ein global agierender Anbieter von kurzfristigen Finanzierungslösungen zur Lieferkettenfinanzierung von Industrieunternehmen. Muttergesellschaft ist die australische Greensill Capital Pty Ltd. Die Greensill Bank AG steht unter der direkten Aufsicht der BaFin. Die Bilanzsumme des in Bremen ansässigen Instituts belief sich zum Stichtag 31.12.2020 auf rund 4,5 Milliarden Euro.

Insolvenzverfahren über die Greensill Bank AG

Die BaFin hat in einer forensischen Sonderprüfung festgestellt, dass die Greensill Bank AG nicht in der Lage ist, den Nachweis über die Existenz von bilanzierten Forderungen zu erbringen, die sie von der GFG Alliance Group angekauft hat. Die BaFin hat daher bereits umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität und zur Risikobegrenzung der Bank erlassen und einen Sonderbeauftragten bei der Bank eingesetzt.

Am 15.03.2021 hat die BaFin beim Amtsgericht Bremen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Greensil Bank AG gestellt. Das Amtsgericht Bremen hat daraufhin am 16.03.2021 ein Insolvenzverfahren eröffnet und einen Insolvenzverwalter bestellt.

Kundenschutz durch Einlagensicherungsgesetz

Die Einlagen der Kunden der Greensill Bank AG sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin ist die Voraussetzung gegeben, dass die Entschädigungseinrichtung die Ansprüche der Einleger prüft und bis zu einer Höhe von 100.000 Euro befriedigt – in besonderen Ausnahmefällen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro. Die EdB wird in Kürze von sich aus Kontakt zu den Gläubigern des Instituts aufnehmen.

Darüber hinaus ist die Greensill Bank AG Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken e.V. Dieser Einlagensicherungsfonds übernimmt nach Maßgabe seines Statuts den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze hinausgeht – und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze. Betroffene finden ein FAQ auf der Webseite der BaFin zum Thema.

(BaFin vom 16.03.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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Owlit-Modul „Insolvenz- und Sanierungsrecht (RWS Verlag)“


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