Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Entwurf einer Richtlinie für nachhaltig ausgerichtete Investmentvermögen veröffentlicht. Dieser enthält Vorgaben dazu, wie Kapitalverwaltungsgesellschaften Publikumsinvestmentvermögen künftig ausgestalten müssen, die sie als nachhaltig bezeichnen oder als explizit nachhaltig vertreiben. Sie können dabei zwischen drei Varianten wählen: Mindestinvestitionsquote, nachhaltige Anlagestrategie oder nachhaltiger Index. Die Fondsindustrie hat nun bis zum 06.09.2021 Zeit, sich zu den Plänen der Finanzaufsicht zu äußern.
Schutz vor Greenwashing
Die BaFin geht diesen Schritt laut Exekutivdirektor Dr. Thorsten Pötzsch, um Anleger vor potenziellem Greenwashing zu schützen. „Wo ESG draufsteht, muss auch Nachhaltigkeit drin sein“, so Pötzsch, der bei der BaFin aktuell auch den Bereich Wertpapieraufsicht/Asset Management leitet. Die BaFin genehmigt die Anlagebedingungen von Investmentvermögen nur, wenn diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bezeichnung und Vermarktung dürfen beispielsweise nicht irreführend sein. Investmentvermögen dürfen demnach künftig nur noch entsprechend vermarktet werden, wenn die Anlagebedingungen vorsehen, dass entweder eine Mindestinvestitionsquote in nachhaltige Vermögensgegenstände eingehalten, eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgt oder ein nachhaltiger Index abgebildet wird.
Mindestinvestitionsquote in ESG bei 75 %
Die geforderte Mindestinvestitionsquote in nachhaltige Vermögensgegenstände soll bei 75 % liegen. Diese Vermögensgegenstände müssen wesentlich dazu beitragen, Umwelt- oder soziale Ziele zu erreichen. Hinzu kommen Höchstgrenzen, beispielsweise dürfen maximal zehn Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen stammen. Alternativ zur Mindestinvestitionsquote können Fonds auch eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgen, etwa in Form eines Best-in-Class-Ansatzes. Aus einem Anlageuniversum werden dabei zum Beispiel die Vermögensgegenstände ausgewählt oder stärker gewichtet, die unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten besonders vorteilhaft sind. Schließlich ist die Auflage eines nachhaltigen Investmentvermögens auch über die Nachbildung eines nachhaltigen Index möglich.