In Bayern fanden im vergangenen Jahr die mit Abstand meisten Kontrollen der Aufsichtsbehörden zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes statt. Insgesamt 4.318 Mal gingen die Kontrolleure für die Arbeitszeitkontrollen in die Betriebe.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist aus Sicht der Fraktion Die Linke eines der zentralen Schutzgesetze für abhängig Beschäftigte. Es begrenzt den Arbeitstag und garantiert die notwendige Erholung. Überlange Arbeitszeiten erhöhen das Risiko von Arbeitsunfällen. Die Linke will sich mit einer Kleinen Anfrage einen Überblick darüber verschaffen, wie die Kontrollmechanismen in Bezug auf das Arbeitszeitgesetz angewendet werden und welche Informationen über Verstöße vorliegen.
Arbeitszeitkontrollen: So sieht es in den Bundesländern aus
Die Aufsichtsbehörden der Länder sind für die Durchführung des Arbeitszeitgesetzes zuständig, antwortet die Bundesregierung in ihrer Antwort. In Bayern fanden im vergangenen Jahr 4.318 Kontrollen statt. Auf Platz zwei folgt mit 2.219 Kontrollen Brandenburg, auf Platz drei Nordrhein-Westfalen mit 1.733 Kontrollen. Die wenigsten Kontrollen (nur die Flächenländer) fanden demnach im Saarland (90 Kontrollen), in Schleswig-Holstein (226 Kontrollen) und in Sachsen (408 Kontrollen) statt. Wie viele der Strafanzeigen zu Freiheits- und Geldstrafen führen, wird von den Arbeitsschutzbehörden in der Regel nicht erfasst.
(Dt. Bundestag, hib vom 12.07.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)