01.06.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitszeitgesetz: Lob vom DGB

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund bewertet die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Arbeitszeitgesetzes positiv. Das wurde während einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagmittag deutlich.

Gegenstand der Anhörung war der Gesetzentwurf (18/12041) der Bundesregierung zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes beziehungsweise an dieses Gesetz im „Omnibusverfahren“ angehängte zahlreiche andere Gesetzesänderungen. Sie betreffen unter anderem das Arbeitszeitgesetz, die Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) oder die Einführung des elektronischen Fingerabdrucks bei der Identitätsfeststellung im Asylverfahren.

Änderungen für Bäckereihandwerk

Die Änderungen im Arbeitszeitgesetz sehen vor, dass die Tarifparteien des Bäckereihandwerks durch eine Öffnungsklausel die Möglichkeit erhalten, „dem Bedarf entsprechende Beschäftigungszeiten an Sonntagen von bis zu fünf Stunden für das Herstellen und weitere drei Stunden für das Austragen oder Ausfahren zuzulassen“. Die Regelung bezieht sich auf die Betriebszeit und nicht auf die Arbeitszeit des einzelnen Arbeitnehmers. Diese Änderungen seien nötig, um die Wettbewerbschancen des Bäckereihandwerks herzustellen. Es sei wichtig, dass es bei der geplanten Verlängerungsmöglichkeit an Sonntagen bei der Betriebsbezogenheit der Ausnahmeregelungen bleibe. Würde sich diese stattdessen auf den einzelnen Arbeitnehmer beziehen, gäbe es faktisch keine Einschränkung der Sonntagsarbeit mehr, so der DGB. Dem Zentralverband des Deutschen Bäckereihandwerks gehen die Änderungen nicht weit genug. Er forderte, die zulässige Arbeitszeit für einzelne Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen auf acht Stunden auszuweiten und plädierte für eine personengebundene Regelung. Diese hätte zumindest einen zeitversetzten Einsatz von Mitarbeitern ermöglicht.

(Dt. Bundestag, hib vom 29.05.2017 / Viola C. Didier)


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