• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Arbeitszeiten: Keine Erweiterung der Dokumentationspflichten

25.10.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitszeiten: Keine Erweiterung der Dokumentationspflichten

Beitrag mit Bild

©fotomek/fotolia.com

Die Bundesregierung hat den Vorschlag des Bundesrates abgelehnt, die Dokumentationspflichten der Arbeitszeiten im Mindestlohngesetz, im Arbeitnehmer-Entsendegesetz und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu verschärfen.

Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, den Beginn der täglichen Arbeitszeit jeweils unmittelbar nach Arbeitsaufnahme aufzuzeichnen, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sollten jeweils noch am selben Tag dokumentiert werden.

Keine Sonderlösungen bei Dokumentationspflichten

Die Bundesregierung halte eine solche „punktuelle Sonderlösung“ in Bezug auf Dokumentationspflichten nicht für zielführend, schreibt sie nun in der Unterrichtung (19/14089) als Gegenäußerung der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf für das Paketboten-Schutz-Gesetz (19/13958). Eine Änderung von Stammgesetzen, die auf eine einzelne Branche begrenzt ist, erhöhe „die Gefahr ungewollter Rückschlüsse in Bezug auf andere Branchen“, so die Begründung der Regierung.

Zum Hintergrund des Paketboten-Schutz-Gesetzes

Die KEP-Branche (KEP = Kurier-, Express- und Paketdienste), darunter insbesondere die Paketbranche, wächst vor dem Hintergrund des zunehmenden Onlinehandels stark. Der Arbeitsmarkt in der Paketbranche ist zweigeteilt. Auf der einen Seite gibt es Paketdienste mit fest angestellten Mitarbeitern, auf der anderen Seite gibt es Paketdienste, die praktisch ausschließlich mit Nachunternehmern arbeiten. Hier kommt es häufig zu Verstößen gegen die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten.

Die Lösung ist die Einführung einer Nachunternehmerhaftung für Sozialabgaben für die KEP-Branche. Vorbild sind die bestehenden Haftungsregelungen für die Baubranche und die Fleischwirtschaft. Dies regelt der Gesetzentwurf zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten (Paketboten-Schutz-Gesetz).

(Dt. Bundestag, hib vom 17.10.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Jannis Lührs / Saskia Bardens


01.07.2026

EU-Tax-Omnibus-Richtlinie: Wesentliche Reformvorschläge und Auswirkungen auf das deutsche Steuerrecht

Am 24.06.2026 hat die EU-Kommission den Entwurf einer neuen Tax-Omnibus-Richtlinie vorgestellt, die bestehende EU-Regeln zur Unternehmensbesteuerung im Bereich der direkten Steuern umfassend vereinfachen, modernisieren und aufeinander abstimmen soll.

weiterlesen
EU-Tax-Omnibus-Richtlinie: Wesentliche Reformvorschläge und Auswirkungen auf das deutsche Steuerrecht

Meldung

©Thomas Reimer/fotolia.com


01.07.2026

EU-Geldwäschepaket: neue Gefahr für anwaltliche Sammelanderkonten

Die BRAK warnt, dass neue europäische Geldwäschevorgaben die geplante Sicherung anwaltlicher Sammelanderkonten gefährden könnten.

weiterlesen
EU-Geldwäschepaket: neue Gefahr für anwaltliche Sammelanderkonten

Meldung

nx123nx/123rf.com


01.07.2026

Steuervereinfachungspaket: Milliardenentlastung für Firmen

Durch das Steuervereinfachungspaket profitieren besonders grenzüberschreitend tätige Unternehmen von weniger Meldepflichten und einfacheren Verfahren.

weiterlesen
Steuervereinfachungspaket: Milliardenentlastung für Firmen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht