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18.01.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitslosenversicherung: FDP für Senkung des Beitragssatzes

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©Jamrooferpix/fotolia.com

Die FDP-Fraktion fordert, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 3,0 auf 2,5 % zu senken. Durch eine solche Absenkung würden Arbeitnehmer und Arbeitgeber um rund 5,5 Milliarden Euro entlastet. Die Arbeitskosten würden gesenkt und damit die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen erhöht.

Angesichts der robusten Konjunktur und der guten Arbeitsmarktlage verzeichnen alle Sozialkassen Überschüsse. Allein die Rücklage bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) dürfte nach Schätzungen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung durch die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt in diesem Jahr auf mindestens 18 Milliarden Euro ansteigen. Die BA selbst geht davon aus, dass die Rücklage im Jahresverlauf 2018 die Summe von 20 Milliarden Euro überschreiten wird.

20 Milliarden Rücklage ist genug

Eine Rücklage von ca. 20 Milliarden Euro ist nach Ansicht von Experten wie dem Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) ausreichend zur Bewältigung einer schweren konjunkturellen Krise am Arbeitsmarkt. Eine zu hohe Rücklage ist zudem auch nach Auffassung des Sachverständigenrats dazu geeignet, politische Begehrlichkeiten wecken. Daher sollte der Fokus nun auf eine wachstumsfreundliche Ausgestaltung der Lohnnebenkosten und eine Entlastung der Beitragszahler gelegt werden, fordert die FDP-Fraktion. Deshalb sollte eine Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung in Angriff genommen werden. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (19/434) vorgelegt, der am Freitag vom Bundestag beraten wird.

(Dt. Bundestag, hib vom 18.01.2018 / Viola C. Didier)


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