15.02.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitnehmer wollen 0,6 Stunden mehr Arbeit

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Die Berücksichtigung aller Arbeitszeitwünsche würde rein rechnerisch zu einer Erhöhung der Wochenarbeitszeit um 0,6 Stunden pro Erwerbstätigen führen.

Die gewöhnlich geleistete Wochenarbeitszeit aller Erwerbstätigen betrug als Summe aus Haupt- und Nebentätigkeiten im Jahr 2014 durchschnittlich 35,7 Stunden. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, würde die Berücksichtigung aller Arbeitszeitwünsche – rein rechnerisch – im Saldo zu einer Erhöhung der Wochenarbeitszeit um 0,6 Stunden pro Erwerbstätigen führen.

Gut 90 Prozent der 39,7 Millionen Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 74 Jahren möchte – nach Ergebnissen des Mikrozensus und der Arbeitskräfteerhebung – keine Veränderung der Wochenarbeitszeit. Rund 2,9 Millionen Erwerbstätige wünschten sich jedoch mehr Arbeit (Unterbeschäftigte), während zugleich gut 0,9 Millionen Erwerbstätige weniger arbeiten wollte (Überbeschäftigte).

Große Unterschiede bei der Wochenarbeitszeit

Zwischen Unter- und Überbeschäftigten gab es deutliche Unterschiede hinsichtlich der gewöhnlich geleisteten Wochenarbeitszeit. So kamen alle Unterbeschäftigten mit Wunsch nach Mehrarbeit 2014 insgesamt nur auf eine durchschnittliche gewöhnliche Wochenarbeitszeit von 28,4 Stunden. Alle Überbeschäftigten, die lieber kürzer arbeiten wollten, hatten 2014 dagegen gewöhnlich geleistete Wochenarbeitszeiten in Höhe von durchschnittlich 42,4 Stunden.

Durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Teilzeitkräften

Erwerbstätige in Teilzeit kamen auf eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 19,5 Stunden. Unterbeschäftigte in Teilzeit hatten eine geringere Wochenarbeitszeit von 19,1 Stunden, Überbeschäftigte in Teilzeit mit 25,2 Stunden eine höhere. Unterbeschäftigte in Teilzeit wollten ihre Wochenarbeitszeit um durchschnittlich 14,7 Stunden erhöhen, Überbeschäftigte in Teilzeit um 7,6 Stunden verringern. Alle Angaben zur geleisteten Wochenarbeitszeit enthalten auch – soweit vorhanden – gewöhnlich geleistete Wochenarbeitsstunden der Nebentätigkeit. Betrachtet man nur die Haupttätigkeit der Erwerbstätigen, dann reduziert sich die durchschnittliche Wochenstundenzahl auf 35,3 Stunden (Teilzeit: 18,9 Stunden; Vollzeit: 41,5 Stunden).

(Destatis, PM Nr. 047 vom 15.02.2016/ Viola C. Didier)


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