18.08.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitgeber sparen durch BEA

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Arbeitgeber haben seit Januar 2014 die Möglichkeit, Arbeitsbescheinigungen und Bescheinigungen über Nebenverdienst elektronisch an die Agentur für Arbeit zu übermitteln. Der hierfür angebotene Basisdienst „BEA – Bescheinigungen elektronisch annehmen“ spart dabei Kosten ein.

BEA ist bereits in zahlreichen Programmen der Arbeitgeber zur Lohnabrechnung integriert. Zudem bietet die Firma ITSG über die kostenlose Software sv.net diesen eService an. Viele Arbeitgeber nutzen bereits diesen Weg und ersparen sich dadurch nicht unerheblichen manuellen Aufwand. Das Statistische Bundesamt hat nun die Vorteile des BEA-Verfahrens für Arbeitgeber untersucht.

Einsparungen bei Kosten und Arbeitszeit

Mit dem BEA-Verfahren können Arbeitgeber Bescheinigungen für das Arbeitslosengeld elektronisch an die Agentur für Arbeit melden. Dabei sparen sie Zeit und Geld. Arbeitgeber sparen je Arbeitsbescheinigung mindestens 7,10 Euro gegenüber der Papierform, bei der Nebeneinkommensbescheinigung sogar 10,38 Euro. Das entspricht 60 bzw. 76 Prozent des Bürokratieaufwands. In Arbeitszeit ausgedrückt bedeutet dies eine Verminderung von 17,5 auf 7,7 Minuten bzw. von 12,5 auf fünf Minuten.

(Bundesagentur für Arbeit / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


15.10.2026

Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt

Entnahmen für Erbschaft- und Schenkungsteuer lösen auch bei Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils keine Nachversteuerung nach § 34a EStG aus.

weiterlesen
Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt

Meldung

© tashka2000/fotolia.com


15.10.2026

EuGH stärkt Bankkunden bei Phishing-Betrug

Auch bei grober Fahrlässigkeit des Kunden müssen Banken Phishing-Schäden zunächst erstatten, können das Geld aber später zurückfordern.

weiterlesen
EuGH stärkt Bankkunden bei Phishing-Betrug

Steuerboard

Martin Liebernickel


14.10.2026

Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung

Die Erbschaftsteuer steht erneut vor einer verfassungsrechtlichen Standortbestimmung. Mit den mündlichen Verhandlungen vom 12. und 13.10.2026 hat der Erste Senat des BVerfG zwei unterschiedliche Fragen aufgegriffen.

weiterlesen
Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht