• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • APAS: Überarbeitete Verlautbarung zur Informationspflicht

16.01.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

APAS: Überarbeitete Verlautbarung zur Informationspflicht

Beitrag mit Bild

©Egor/fotolia.com

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat die Verlautbarung Nr. 4 (ü. F.) betreffend die Informationspflicht nach Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (nachfolgend AP-VO) veröffentlicht. Diese löst die bisherige APAS-Verlautbarung aus dem Jahr 2017 ab.

Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften sind nach Art. 14 AP‑VO verpflichtet, der APAS jährlich eine Liste der geprüften Unternehmen von öffentlichem Interesse mitzuteilen. Dabei sind die Einnahmen auf Basis der im Kalenderjahr realisierten Umsätze zu ermitteln und der APAS unter Verwendung des auf deren Internetseite erhältlichen überarbeiteten Meldebogens bis spätestens 30.04. des Folgejahres mitzuteilen. Dem Meldebogen ist ein Beispiel zur Veranschaulichung beigefügt.

Die von den geprüften Unternehmen von öffentlichem Interesse bezogenen Einnahmen sind aufgeschlüsselt anzugeben nach

  • Einnahmen aus der Abschlussprüfung,
  • Einnahmen aus anderen Nichtprüfungsleistungen als solchen nach Art. 5 Abs. 1 AP-VO, die aufgrund von Unionsrecht oder nationalem Recht erforderlich sind, und
  • Einnahmen aus anderen Nichtprüfungsleistungen als solchen nach Art. 5 Abs. 1 AP-VO, die nicht aufgrund von Unionsrecht oder nationalem Recht erforderlich sind.

Zur Abgrenzung dieser Einnahmequellen enthält die Verlautbarung weitere Ausführungen. Die Verlautbarung und der Meldebogen stehen auf der Internetseite der APAS beim BAFA zur Verfügung.

(WPK vom 09.01.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank