18.08.2021

Arbeitsrecht, Meldung

Antidiskriminierungsstelle: 15 Jahre AGG

Zum 15. Geburtstag des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) würdigt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erreichte Fortschritte und mahnt zugleich weitere Reformen für einen besseren Diskriminierungsschutz an.

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„Mit dem AGG haben wir ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zu einer fairen und gleichberechtigten Gesellschaft erreicht“, sagte der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Bernhard Franke. „Immer mehr Menschen kennen ihre Rechte und wollen Diskriminierungen nicht hinnehmen. Mehr und mehr Arbeitgeber schützen ihre Beschäftigten aktiv vor Diskriminierung. Und auch die gesellschaftlichen Debatten der vergangenen Jahre zeigen, dass der hohe Wert von Fairness und Gleichbehandlung in den Köpfen der Menschen angekommen ist.“

80 % mehr Anfragen bei Antidiskriminierungsstelle

Unter www.15jahre-agg.de gratulieren die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, und zahlreiche weitere im Diskriminierungsschutz Engagierte: „Gleiche Würde und gleiche Freiheit für alle Menschen – dieses Grundprinzip unseres freiheitlichen Rechtsstaats trägt das AGG schlagkräftig in unsere Gesellschaft“, so Lambrecht. Seit Bestehen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat sie bislang mehr als 50.000 Anfragen von Menschen beantwortet, die Diskriminierung erfahren haben. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Anfragen um fast 80 %. Es gelte nun, den Menschen umfassend die niedrigschwellige und qualifizierte Beratung anzubieten, die sie brauchen – durch einen Ausbau flächendeckender Beratungsangebote vonseiten der Zivilgesellschaft, Städte, Kommunen und Länder.

Standardfall: Benachteiligung beim Zugang zum Job

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das am 18.08.2006 in Kraft trat, sicherte allen Menschen in Deutschland erstmals einen umfassenden Schutz vor Benachteiligungen aufgrund des Alters, der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen, aufgrund des Geschlechts, einer Behinderung, wegen der Religion oder Weltanschauung sowie der sexuellen Identität zu. In rund 1950 Fällen, in denen das AGG vor Gerichten eine Rolle spielt, geht es meist um Benachteiligung beim Zugang zum Job, etwa wegen einer Schwerbehinderung, Probleme am Arbeitsplatz selbst, zum Beispiel wegen sexueller Belästigung, oder um Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt.

Antidiskriminierungsstelle mahnt Reformen an

„Das AGG schützt. Aber leider noch nicht ausreichend“, sagt Franke. Schon 2006 sei das AGG ein hart verhandelter Kompromiss gewesen. Immer deutlicher zeige sich, dass es einer Stärkung vor allem bei der Rechtsdurchsetzung bedürfe. Die bereits von dieser Koalition angekündigte, aber nicht umgesetzte Verlängerung der Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen bei Diskriminierung von zwei auf sechs Monate sei dringend nötig. Ebenso brauche es ein Verbandsklagerecht sowie ein Klagerecht der Antidiskriminierungsstelle in ausgewählten Fällen, um den im europäischen Vergleich schwachen Diskriminierungsschutz in Deutschland zu verbessern.


Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 17.08.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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