• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Anteilsverkauf nach Umwandlung: Gewerbesteuer entfällt

22.10.2026

Meldung, Steuerrecht

Anteilsverkauf nach Umwandlung: Gewerbesteuer entfällt

Nicht jeder Anteilsverkauf innerhalb der fünfjährigen Sperrfrist löst automatisch Gewerbesteuer aus. Entscheidend ist die konkrete Beteiligungsstruktur. Auch eine steuerlich vorteilhafte Gestaltung ist nicht zwangsläufig missbräuchlich.

Beitrag mit Bild

©stadtratte /fotolia.com

Der Verkauf einer mittelbaren Beteiligung an einer umgewandelten Personengesellschaft unterlag nach früherem Recht auch innerhalb der fünfjährigen Sperrfrist nicht der Gewerbesteuer. Das hat das Finanzgericht Niedersachsen mit Urteil vom 18.08.2026 (12 K 29/24) bestätigt und damit einer klagenden Gesellschaft recht gegeben.

Streit um Gewerbesteuer nach Umwandlung

Im Streitfall brachte ein Unternehmer seine Anteile an einer GmbH in eine GmbH & Co. KG ein. Anschließend wurde die GmbH selbst in eine GmbH & Co. KG umgewandelt. Wenige Monate später verkaufte der Unternehmer seine Beteiligung an der übergeordneten Gesellschaft.

Das Finanzamt unterwarf den Veräußerungsgewinn der Gewerbesteuer. Es berief sich auf § 18 Abs. 3 UmwStG, wonach bestimmte Veräußerungsgewinne innerhalb von fünf Jahren nach einer Umwandlung gewerbesteuerpflichtig sind. Außerdem sah die Behörde in der gewählten Beteiligungsstruktur einen Gestaltungsmissbrauch.

Mittelbare Beteiligungen nicht erfasst 

Das Finanzgericht widersprach. Nach der im Streitjahr 2017 geltenden Rechtslage erfasste § 18 Abs. 3 UmwStG zwar die Veräußerung unmittelbarer Beteiligungen an der umgewandelten Gesellschaft, nicht jedoch den Verkauf von Anteilen an einer darüberstehenden Personengesellschaft. Entscheidend seien der Gesetzeswortlaut und die Entstehungsgeschichte. Erst durch das Jahressteuergesetz 2024 habe der Gesetzgeber mittelbare Anteilsveräußerungen ausdrücklich in die Vorschrift aufgenommen. Die Neuregelung in § 18 Abs. 3 Satz 3 UmwStG erfasst inzwischen ausdrücklich auch mittelbare Beteiligungsveräußerungen; Altfälle sind nicht umfasst.

Auch einen Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO verneinte das Gericht. Eine mehrstöckige Beteiligungsstruktur sei im Wirtschaftsleben üblich und grundsätzlich zulässig. Dass diese kurz vor dem Verkauf geschaffen worden sei und steuerliche Vorteile ermögliche, begründe für sich genommen keinen Missbrauch.

Bedeutung für Altfälle

Das Urteil stärkt die Rechtssicherheit bei mittelbaren Anteilsveräußerungen nach früherem Recht. Für entsprechende Altfälle kann die Entscheidung erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage ließ das FG die Revision zum BFH zu.


Niedersächsisches FG vom 21.10.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Steuerboard

Erik Muscheites / Markus Manten


22.10.2026

Wegzugsbesteuerung vor dem EuGH auf der Zielgeraden: Kritische Würdigung der Schlussanträge der Generalanwältin in der Rechtssache „Gena“

Mit ihren Schlussanträgen vom 15.10.2026 läutet Generalanwältin Juliane Kokott die heiße Phase des Vorabentscheidungsverfahrens „Gena“ (Rechtssache C-430/25) ein.

weiterlesen
Wegzugsbesteuerung vor dem EuGH auf der Zielgeraden: Kritische Würdigung der Schlussanträge der Generalanwältin in der Rechtssache „Gena“

Steuerboard

Katrin Dorn


21.10.2026

Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Update): Entlastung für Familien und Arbeitnehmer gepaart mit Gegenfinanzierung durch höhere Belastungen

Der Bundesrat hat am 16.10.2026 zum Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 Stellung genommen, den die Bundesregierung am 02.09.2026 beschlossen hatte.

weiterlesen
Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Update): Entlastung für Familien und Arbeitnehmer gepaart mit Gegenfinanzierung durch höhere Belastungen

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


21.10.2026

DRSC fordert einfachere Nachhaltigkeitsberichterstattung für Drittstaatenunternehmen

Das DRSC fordert einfachere Nachhaltigkeitsberichte für Drittstaatenunternehmen und einen stufenweisen Einstieg mit vier zentralen Berichtsstandards.

weiterlesen
DRSC fordert einfachere Nachhaltigkeitsberichterstattung für Drittstaatenunternehmen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht