12.08.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

Anpassung von IDW PS 880 an ISA [DE]

Vor dem Hintergrund der verpflichtenden Anwendung der ISA [DE] für Abschlussprüfungen mit Berichtszeiträumen, die am oder nach dem 15.12.2021 beginnen (mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2022 enden), wurde der IDW Prüfungsstandard: Die Prüfung von Softwareprodukten (IDW PS 880) an die ISA [DE] angepasst.

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Diese ISA [DE] bilden zusammen mit den weiteren für die Prüfung des Abschlusses und für die Prüfung des Lageberichts relevanten IDW Prüfungsstandards die vom IDW festgestellten „Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA)“. Die ISA [DE] gelten einheitlich erstmals für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2021 beginnen. Ausgenommen sind Rumpfgeschäftsjahre, die vor dem 31.12.2022 enden.

Das sind die Änderungen an IDW PS 880

Die aktuellen Änderungen an IDW PS 880 betreffen nur Anpassungen an die neuen, vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Eine darüberhinausgehende inhaltliche Überarbeitung zur Berücksichtigung technologischer und organisatorischer Entwicklungen der letzten Jahre ist nicht erfolgt. Der FAIT plant aber, im Rahmen eines Projektes notwendige Anpassungsbedarfe diesbezüglich zu identifizieren und in naher Zukunft umzusetzen.

Bei der Anpassung des IDW PS 880 haben sich auch materielle Änderungen ergeben. Aus diesem Grund wurde hier ein Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geänderten Textziffern erarbeitet.

Der IDW EPS 880 n.F. (03.2021) wurde in der IDW Life Heft 8/2021 veröffentlicht.


IDW vom 11.08.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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