Vor dem Hintergrund der verpflichtenden Anwendung der ISA [DE] für Abschlussprüfungen mit Berichtszeiträumen, die am oder nach dem 15.12.2021 beginnen (mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2022 enden), wurde IDW EPS 850 n.F. an die ISA [DE] angepasst.
Die Änderungen des IDW Prüfungsstandards: Projektbegleitende Prüfung bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW EPS 850 n.F.) betreffen nur Anpassungen an die neuen, vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Eine darüberhinausgehende inhaltliche Überarbeitung zur Berücksichtigung technologischer und organisatorischer Entwicklungen der letzten Jahre ist nicht erfolgt. Der FAIT plant aber, im Rahmen eines Projektes notwendige Anpassungsbedarfe diesbezüglich zu identifizieren und in naher Zukunft umzusetzen.
Materielle Änderungen bei IDW PS 850
Bei der Anpassung des IDW PS 850 (Projektbegleitende Prüfung bei Einsatz von Informationstechnologie) haben sich auch materielle Änderungen ergeben. Aus diesem Grund wurde hier ein Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geänderten Textziffern erarbeitet.
Eventuelle Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge zu den an die neuen, vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung angepassten Textziffern werden schriftlich an die Geschäftsstelle des IDW (stellungnahmen@idw.de) bis zum 30.06.2021 erbeten. Die Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge werden im Internet auf der Webseite des IDW veröffentlicht.
(IDW vom 14.05.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)