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30.12.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht ab 2017

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Auch 2017 passiert vieles im Arbeits- und Sozialrecht. Beispielweise werden im Rahmen der ersten von drei Reformstufen am 1. Januar 2017 einige Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz in Kraft treten.

Mit dem neuen Jahr 2017 kommen neue arbeits- und sozialrechtliche Regelungen – etwa das Bundesteilhabegesetz, Änderungen bei Mutterschutz und Mindestlohn. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick mit dem nachfolgenden Beitrag.

Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung

Zum 1. Januar 2017 entfällt der bisher anfallende Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und somit versicherungsfrei sind. Damit soll ein Beitrag zur Steigerung der Attraktivität der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geleistet werden. Die Regelung gilt befristet bis 31. Dezember 2021.

Das Erfordernis einer Kofinanzierung der Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber entfällt bei einer Weiterbildungsförderung von Arbeitnehmern durch die Bundesagentur für Arbeit in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten.

Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Erwerbsfähige) werden künftig nicht mehr zum Eintritt in eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen verpflichtet, wenn die Höhe dieser Rente zur Bedürftigkeit, also zum Bezug von Grundsicherungsleistungen im Alter führen würde.

Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld wird im Jahr 2017 von bisher 0,12 Prozent auf 0,09 Prozent gesenkt. Dies regelt die Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2017, die am 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Der Umlagesatz von 0,09 Prozent gilt für das Kalenderjahr 2017.

Ab dem 1. Januar 2017 gelten außerdem neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) in Höhe der vergleichbaren Regelbedarfsstufen (RBS).

Arbeitsrecht und Arbeitsschutz

Ab dem 1. Januar 2017 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn brutto 8,84 Euro je Zeitstunde.

Sozialversicherung, Rentenversicherung und Sozialgesetzbuch

Im Jahr 2012 startete für Neurentner die Rente mit 67 und damit die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Zuge der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters in der gesetzlichen Rentenversicherung („Rente mit 67“) steigen die Altersgrenzen um einen weiteren Monat.

Der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe wird ab 1. Januar 2017 von 5,2 auf 4,8 Prozent abgesenkt.

Die neuen Sozialversicherungsrechengrößen finden Sie hier.

Sozialhilfe und Belange behinderter Menschen

Ab dem 1. Januar 2017 gelten neue Regelbedarfe in der Sozialhilfe.

Im Zuge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wird begonnen, die Leistungen für Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe haben, aus dem bisherigen Fürsorgesystem der Sozialhilfe herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Die Leistungen der „neuen Eingliederungshilfe“ werden sich nach vollständiger Umsetzung am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Die neue Eingliederungshilfe wird in Teil zwei eines neuen, in drei Teile unterteilten SGB IX geregelt. Sie wird von einem überwiegend einrichtungszentrierten zu einem personenzentrierten Leistungssystem gewandelt.

(BMAS, PM vom 19.12.2016/ Viola C. Didier)


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