02.09.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Änderungen bei der Entsenderichtlinie

Beitrag mit Bild

©nmann77/fotolia.com

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant, nach der parlamentarischen Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie vorzulegen.

Die Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, kurz Entsenderichtlinie, setzt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendung innerhalb der Europäischen Union. Sie schreibt unter anderem die Einhaltung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des Aufnahmestaates vor.

Reformvorschlag zur Entsenderichtlinie

Bereits am 08.03.2016 hat die Europäische Kommission einen umfassenden Reformvorschlag vorgelegt. Am 29.05.2018 hat das Europäische Parlament eine umfassende Reform der Entsenderichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/957) beschlossen. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie beträgt zwei Jahre. Aufgrund der Reform der Entsenderichtlinie müssen ab dem Jahr 2020 jeweils die konkreten Vergütungsbestimmungen im Einsatzland ermittelt werden. Hierunter fallen dann alle gesetzlichen Lohnbestandteile, Vorgaben aus allgemeinverbindlichen oder optional auch sogenannten repräsentativen Tarifverträgen.

In einem weiteren Schritt muss dann das „Entlohnungspaket“ eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Einsatzland berechnet und mit der Entlohnung des eigenen Mitarbeiters für den Einsatzzeitraum abgeglichen sowie für eine mögliche Kontrolle im Einsatzland ausreichend dokumentiert und übersetzt werden.

Bislang keine Angaben zum Inhalt des Entwurfs

Im Mai 2019 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Eckpunktepapier zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie vorgelegt. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/12408) auf eine Kleine Anfrage der FDP. Zu Inhalten des Entwurfs äußert sie sich nicht.

(Dt. Bundestag, hib vom 26.08.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Cornelius L. Roth


25.02.2026

Die körperschaftsteuerliche Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligung an dem Organträger – Eine Bestandsaufnahme und zugleich Besprechung von BFH vom 11.12.2024 – I R 17/21

Verpflichtet sich eine SE, AG oder KGaA mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland (Organgesellschaft) durch einen Gewinnabführungsvertrag i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG, ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen abzuführen, so ist …

weiterlesen
Die körperschaftsteuerliche Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligung an dem Organträger – Eine Bestandsaufnahme und zugleich Besprechung von BFH vom 11.12.2024 – I R 17/21

Meldung

©animaflora/fotolia.com


25.02.2026

110-Euro-Grenze: BFH setzt neue Maßstäbe bei Abschiedsfeiern

Tritt der Arbeitgeber bei einer Abschiedsfeier als Gastgeber auf, bestimmt er die Gästeliste und steht ein beruflicher Anlass im Vordergrund, liegt kein Arbeitslohn vor.

weiterlesen
110-Euro-Grenze: BFH setzt neue Maßstäbe bei Abschiedsfeiern

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


25.02.2026

Kein Spekulationsgeschäft trotz Luxus-Wohnmobil

Auch hochpreisige Wirtschaftsgüter können „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ sein, sodass deren Gewinn beim Verkauf steuerfrei bleiben kann.

weiterlesen
Kein Spekulationsgeschäft trotz Luxus-Wohnmobil
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)