Das IASB will IFRS 17 Versicherungsverträge ändern. Die geplanten Änderungen sollen Anwenderfragen klären und mehr Zeit bei der Umsetzung gewähren.
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 26.06.2019 mehrere Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge vorgeschlagen, um Fragen und Bedenken bei der Anwendung von IFRS 17 zu klären (IASB ED/2019/4 Amendments to IFRS 17).
Grundprinzipien bleiben unverändert
Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die Grundprinzipien des IFRS 17 unverändert lassen. Allerdings soll die verpflichtende Erstanwendung um ein Jahr verschoben werden, also auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2022 beginnen. Stellungnahmen werden bis zum 25.09.2019 erbeten.
Die Vorschläge betreffen beispielsweise
- die Aufnahme zusätzlicher Ausnahmetatbestände vom Anwendungsbereich des IFRS 17
- Änderungen bezüglich der Zuweisung der vertraglichen Dienstleistungsmarge in Bezug auf Investmentkomponenten einschließlich damit verbundener Angabevorschriften sowie
- Übergangserleichterungen bei Unternehmenszusammenschlüssen.
(WPK vom 28.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)