Der IASB hat am 12.02.2021 Änderungen an IAS 1 zur Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (nebst Änderungen am IFRS Practice Statement 2) sowie Änderungen an IAS 8 zur Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen veröffentlicht.
Die Änderungen an IAS 1 sehen vor, dass Unternehmen ihre „wesentlichen“ (material) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angeben müssen (anstelle bisher: die „bedeutenden“ (significant) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden). Die Änderungen sollen so dazu beitragen, die Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu verbessern. Flankierend dazu hat der IASB Änderungen am IFRS Practice Statement 2 Making Materiality Judgements veröffentlicht. Diese Änderungen enthalten Leitlinien zur Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit auf die Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
IAS 8-Änderungen bringen wichtige Klarstellungen
Gegenstand der Änderungen an IAS 8 sind Klarstellungen zur Abgrenzung von Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Änderungen von Schätzungen. Diese Unterscheidung ist wichtig, da Änderungen von Schätzungen prospektiv auf Geschäftsvorfälle und sonstige Ereignisse ab dem Zeitpunkt der Änderung der Schätzung angewendet werden, während Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in der Regel auch rückwirkend auf vergangene Geschäftsvorfälle und sonstige vergangene Ereignisse angewendet werden.
Die Änderungen an IAS 1 und IAS 8 sind erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen, anzuwenden, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist.
Die Änderungsstandards sind nur beim IASB und nur kostenpflichtig erhältlich.
(DRSC vom 12.02.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)