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30.07.2019

Arbeitsrecht, Meldung

70 % der Berufstätigen sind im Urlaub für den Chef erreichbar

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©travnikovstudio/fotolia.com

Viele Berufstätige in Deutschland trennen ihr Privatleben auch im Urlaub nicht von ihrem Job: 70 % derjenigen, die im Sommer 2019 verreist sind, sind während dieser Zeit dienstlich erreichbar. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.003 Bundesbürgern ab 16 Jahren ergeben.

Der Anteil der im Urlaub erreichbaren Berufstätigen ist im Vergleich zum Vorjahr leicht angewachsen: 2018 waren noch 64 % im Urlaub beruflich ansprechbar. 65 % der Befragten geben an, per Kurznachricht wie WhatsApp, SMS oder iMessage für ihren Arbeitgeber, ihre Kollegen oder Geschäftspartner erreichbar zu sein. 58 % gehen dafür auch ans Telefon und mehr als jeder Vierte (26 %) ruft während des Urlaubs seine beruflichen E-Mails ab.

Arbeitswelt im Wandel

„Durch die digitalen Technologien befindet sich die Arbeitswelt in einem radikalen Wandel: Menschen können arbeiten, wann und wo sie wollen. Die vormals zumindest bei abhängig Beschäftigten klare Trennlinie zwischen Beruf und Privatleben löst sich zunehmend auf. Viele Arbeitnehmer genießen Vertrauensarbeitszeiten und können auch von ihrem Arbeitsplatz aus private Dinge erledigen. Und umgekehrt sind viele Arbeitnehmer bereit, auch im Urlaub dienstlich erreichbar zu sein“, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Es ist allerdings wichtig, dass die freie Zeit möglichst ungestört zur Erholung oder für rein private Unternehmungen genutzt werden kann. Unternehmen sollten darauf achten, dass es gute und funktionierende Vertretungslösungen gibt und Kollegen im Urlaub nur im absoluten Notfall gestört werden.“

Je jünger, desto weniger erreichbar

Vor allem Jüngere setzen bewusst Grenzen: So geben 36 % der 16- bis 29-Jährigen an, in ihrem diesjährigen Sommerurlaub nicht erreichbar zu sein. Bei den 30- bis 49-Jährigen sind es 25 %, bei den 50- bis 64-Jährigen 29 %. „Eine rechtliche Verpflichtung zur Erreichbarkeit besteht in den meisten Fällen nicht“, betont Rohleder. „Der Wandel der Arbeitskultur stellt die Unternehmen jedoch vor Herausforderungen. Auch verpflichten viele Unternehmen ihre Mitarbeiter nicht mehr, mit langem Vorlauf Urlaub einzureichen. Urlaubssperren wegen dienstlicher Belange werden zur Ausnahme. Das kann umgekehrt bedeuten, dass jemand auch während seines Urlaubs noch ein Auge auf ein laufendes Projekt hat, gerade in kleinen Unternehmen. Wichtig ist, dass Vorgesetzte mit ihren Mitarbeitern Absprachen zur Erreichbarkeit treffen, die der individuellen Situation am besten entsprechen.“

(Bitkom, PM vom 29.07.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Stotax Personal (Stollfuß Medien)“


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