18.08.2026

Arbeitsrecht, Meldung

20 Jahre AGG: Bewährt, aber reformbedürftig

Am 18.08.2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Zum 20-jährigen Jubiläum wirft der Deutsche Anwaltverein (DAV) einen Blick auf ein Gesetz, das ein faires und diskriminierungsfreies Zusammenleben fördern soll.

Beitrag mit Bild

©djedzura/123rf.com

„Zu alt“, „zu muslimisch“, „zu queer“? Das AGG, in Kraft getreten vor genau 20 Jahren, soll Menschen mit unterschiedlichen Vielfaltsmerkmalen vor Benachteiligungen im Arbeitsleben, bei der Wohnungssuche und bei zivilrechtlichen Massengeschäften schützen und schafft die Basis für Entschädigungen im Diskriminierungsfall. „Auch wenn treibende Kraft die EU war, zeigt das AGG eine klare Wertentscheidung: Es ist grundsätzlich unzulässig, Menschen aus sachfremden, vorurteilsbehafteten Gründen einen Arbeitsplatz, eine Wohnung oder ein Alltagsgeschäft zu verwehren“, erläutert Tatjana Meyer, stellvertretende Leiterin Medien des DAV.

Aktuelle Reformpläne gehen nicht weit genug

Das AGG sieht einer Reform entgegen. In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf begrüßt der DAV zwar einige Verbesserungen, kritisiert die Reform in vielen Bereichen aber als nicht weit genug gehend. Ein Kritikpunkt ist etwa, dass weiterhin am Begriff „Rasse“ festgehalten wird. „Der Begriff ist historisch belastet und reproduziert abwertende Narrative. Antidiskriminierungsgesetze auf Landesebene verzichten aus guten Gründen darauf“, betont Meyer. Es ist angezeigt, den Begriff zu streichen und den Schutz vor Benachteiligungen an die „ethnische Herkunft“ anzuknüpfen.

Kritik an Fristen

Verbesserungsbedarf sieht der DAV auch beim Verfahren: Die Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen soll zwar von zwei auf vier Monate verlängert werden; der DAV appelliert, diese Regelung komplett aufzugeben und auf die regelmäßige zivilrechtliche Verjährungsfrist abzustellen. Die absolut unterste Grenze dürften sechs Monate sein, die auch nicht durch Tarifverträge verkürzt werden dürfen. Ansprüche sollten auch nicht nur schriftlich, sondern gleichermaßen in Textform (etwa per E-Mail) geltend gemacht werden können, um Hürden für Betroffene zu senken.

Dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes weitere Befugnisse erhalten soll, ist zu begrüßen. Um Betroffene effektiver zu unterstützen, wäre jedoch auch die Möglichkeit einer Prozessstandschaft einzurichten. Auch die Einrichtung einer Schlichtungsstelle sieht der DAV positiv. Bei diskriminierenden Kündigungen machen die kurzen Klagefristen ein Schlichtungsverfahren allerdings praktisch unmöglich.

Auch DGB übt Kritik

Ähnlich sieht es der DGB. Er fordert längere Fristen und bessere Möglichkeiten zur Beweisführung sowie ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften und Antidiskriminierungsverbände. Zudem sollen betriebliche Beschwerdestellen gestärkt und der Schutz vor Diskriminierung durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz ausdrücklich im AGG verankert werden.


DAV vom 17.08.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


15.10.2026

Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt

Entnahmen für Erbschaft- und Schenkungsteuer lösen auch bei Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils keine Nachversteuerung nach § 34a EStG aus.

weiterlesen
Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt

Meldung

© tashka2000/fotolia.com


15.10.2026

EuGH stärkt Bankkunden bei Phishing-Betrug

Auch bei grober Fahrlässigkeit des Kunden müssen Banken Phishing-Schäden zunächst erstatten, können das Geld aber später zurückfordern.

weiterlesen
EuGH stärkt Bankkunden bei Phishing-Betrug

Steuerboard

Martin Liebernickel


14.10.2026

Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung

Die Erbschaftsteuer steht erneut vor einer verfassungsrechtlichen Standortbestimmung. Mit den mündlichen Verhandlungen vom 12. und 13.10.2026 hat der Erste Senat des BVerfG zwei unterschiedliche Fragen aufgegriffen.

weiterlesen
Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht