• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • § 21 GmbHG: BGH beantwortet Streitfragen zum Einwurf-Einschreiben

17.01.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

§ 21 GmbHG: BGH beantwortet Streitfragen zum Einwurf-Einschreiben

Beitrag mit Bild

Einziehung eines GmbH-Anteils: Das Einwurf-Einschreiben erfüllt die formale Anforderungen eines eingeschriebenen Briefs.

Erfüllt ein Einwurf-Einschreiben die Anforderungen an die Zustellung mittels „eingeschriebenen Briefes“ gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 GmbHG? Der BGH hat in einem aktuellen Urteil bislang offene Rechtsfragen zu dem Thema beantwortet.

Der BGH hat in seinem Urteil vom 27.09.2016 (Az. II ZR 299/15) zwei Streitfragen rund um das 1997 eingeführte Einwurf-Einschreiben geklärt. Zum einen erfüllt dieses nach Ansicht des BGH die Anforderungen an die Zustellung mittels „eingeschriebenen Briefes“ gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 GmbHG. Zum anderen hat der BGH die dem Einwurf-Einschreiben zukommende Beweiskraft geklärt: Bei Vorlage der Belege besteht ein Anscheinsbeweis für den Zugang beim Empfänger.

Folgen für die Praxis

Die Entscheidung hat Auswirkungen auf alle Fälle, in denen das Gesetz die Übersendung per „eingeschriebenem Brief“ verlangt. Wichtig ist sie damit vor allem für die Einberufung von Gesellschafter- oder Hauptversammlungen. Aber auch für das Arbeitsrecht ist diese Entscheidung von großer Relevanz. Lesen Sie mehr zu den Folgen des Urteils für die Praxis in der Kurzkommentierung RA Dr. Peter Etzbach, LL.M. und RAin Sarah Scharf in DER BETRIEB vom 13.01.2017, Heft 01-02, Seite 53 sowie online unter DB1226626.


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank