Rentnerbeschäftigung – neue (alte) Chance für Unternehmen?

„Es steht zu erwarten, dass die Praxis von der Möglichkeit des § 41 S. 3 SGB VI zunehmend Gebrauch machen wird, da Unternehmen nun sicherer und planbarer eine befristete Fortbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus vereinbaren können“, schätzt Arbeitsrechtler Carsten Brachmann.