15.05.2019

Interview

M&A Transaktionen: „Tax follows business“

Der Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen ist stets eine Herausforderung. Steuerlichen Aspekten kommt dabei eine wichtige Rolle zu, denn sie begründen nicht nur die Chancen einer Steueroptimierung, sondern beinhalten auch zahlreiche Fallstricke. Von steuerlichen Chancen und Risiken berichtet Sabrina Kadenbach, Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Senior Manager International Tax / M&A Tax bei der Henkel AG & Co. KGaA im Interview.

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Der Betrieb

DB: Investition, Desinvestition, Eroberung neuer Märkte, Druck von der Konkurrenz – Motive für M&A gibt es viele. Gibt es auch rein steuerliche Gründe?

Kadenbach: „Das ist eine interessante Frage und ich kann mir durchaus Konstellationen vorstellen, in denen steuerlich getriebene Investitionen oder Desinvestitionen wirtschaftlich sinnvoll sein können. In meiner aktuellen Rolle, bei einem familiengeführten deutschen Traditionsunternehmen, welches strategisch in andere Unternehmen gleicher oder verwandter Branchen investiert, kommen derartige Beweggründe aber nicht in Betracht. Ein wichtiger Grundsatz lautet „Tax follows business“. Auch wenn ich grundsätzlich gerne die Wichtigkeit der Steuerfunktion betone und auf die vielfältigen Schnittstellen im Konzern verweise, sollten wir mit unserer Beratung und Optimierung nur auf dem aufsetzen, was wirtschaftlich gewollt und sinnvoll ist. Insbesondere in der heutigen Zeit von BEPS, ATAD I / II und MDR ist alles darüber Hinausgehende ohnehin auf dem Radar der Finanzverwaltung sowie der EU und daher kaum umsetzbar.“

DB: Schauen wir auf die Käuferseite: Was sind die größten steuerlichen Risiken?

Kadenbach: „Das ist schwierig allgemein zu beantworten, da jede Due Diligence immer wieder anders gelagert ist. Gerade das gestaltet diesen Bereich auch gerade so spannend und abwechslungsreich. Natürlich gibt es auch ein paar „Klassiker“, die man häufiger antrifft, das sind z.B. Restrukturierungen der Zielgruppe in der Vergangenheit, Transferpreisanpassungen, mangelnde Transferpreisdokumentation, Transaktionen mit nahestehenden Personen usw. Hinzu kommen häufig wiederkehrende steuerliche Risiken und Kosten, die mit der Transaktion selbst verbunden sind, wie z.B. der potenzielle Untergang von Verlusten, Transfersteuern / Stempelsteuern oder lohnsteuerliche Risiken im Zusammenhang mit durch die Transaktion ausgelösten Sonderzahlungen an das Management.

Daneben ist es wichtig bereits parallel zur steuerlichen Due Diligence die Akquisitionsstruktur und die steuereffiziente Finanzierung des Investments zu planen und dadurch zukunftsgerichtete steuerliche Risiken auszuschließen. Zusätzlich ist die frühzeitige Integrationsplanung von zentraler Bedeutung. Hier ist ein enger Austausch mit den Kollegen aus dem „Business“ erforderlich, um herauszufinden, was konkret in Bezug auf das Investment in Zukunft geplant ist, also z.B. eine schnelle Integration in existierende legale Strukturen oder die separate Weiterführung eines neuen Geschäftszweigs. Sofern die Zielgruppe im Rahmen eines „share deals“ auf Ebene der Muttergesellschaft erworben wird, kann es im Rahmen der Integration verschiedener darunter hängender Ländergesellschaften oder bestimmter Einzelwirtschaftsgüter, wie z.B. immaterieller Wirtschaftsgüter, zu erheblichen Steuerkosten durch das Aufdecken stiller Reserven kommen. Hier gilt es frühzeitig, einen strukturierten Integrationsplan aufzustellen oder z.B. für bestimmte Einzelwirtschaftsgüter einen „asset deal“ anzuregen. Hier kann man flexible Lösungen anbieten, sofern man frühzeitig in die Planung einsteigt.“

DB: Kann durch eine optimale steuerliche Strukturierung die Rentabilität der Investition beeinflusst werden?

Kadenbach: „Selbstverständlich, deshalb ist es wichtig, dass die Steuerabteilung so früh wie möglich in die Berechnung des Investitionsmodells einbezogen wird. Der anzuwendende Investitionssteuersatz hängt von der Strategie ab: Sollen Gewinne repatriiert oder lokal reinvestiert werden? Soll legal integriert werden oder nicht und inwiefern besteht bei der Finanzierung Flexibilität? Die Akquisitionsstruktur kann sich erheblich auf den Investitionssteuersatz auswirken, je nachdem durch wie viele Gesellschaften spätere Ausschüttung fließen müssen und wie hoch die jeweiligen Kapitalertragsteuersätze ausfallen. Da die Planung der Investition meist für mindestens 10 Jahre erfolgt, gilt es auch vorhersehbare zukünftige Steuersatzänderungen zu berücksichtigen. Es handelt sich also um ein weiteres spannendes Aufgabenfeld des Tax Due Diligence Teams, das in seiner Komplexität nicht zu unterschätzen ist.“

DB: Und wie sieht die steuerliche Gestaltung auf der Verkäuferseite aus? Welche Risiken und welche Chancen der Steueroptimierung gibt es hier?

Kadenbach: „Die Mehrzahl der Desinvestitionen im Konzern erfolgen im Wege des „asset deal“. Dabei ist die erste Herausforderung festzustellen, welche Wirtschaftsgüter genau verkauft werden sollen, welche Konzerngesellschaften die jeweiligen rechtlichen Eigentümer sind und wie der Gesamtkaufpreis auf die einzelnen Kaufgegenstände aufgeteilt werden soll. Hier steht die Steuerabteilung im engen Austausch mit der Rechtsabteilung, den Marken- und Technologieexperten sowie den Bewertern, da sich die Kaufpreisaufteilung natürlich extrem auf die Gesamtsteuerbelastung auswirken kann, z.B. wenn sich bei mehreren beteiligten Gruppengesellschaften in unterschiedlichen Ländern ein Steuersatzgefälle ergibt. Die erwartete Steuer auf den Verkaufserlös wird daneben noch durch weitere Faktoren, wie die steuerlichen Buchwerte der Wirtschaftsgüter sowie die individuelle steuerliche Situation der beteiligten Gruppengesellschaften – verfügbare Verlustvorträge etc. – beeinflusst.“

DB: Welche Auswirkungen haben steuerliche Faktoren letztendlich auf den Kaufpreis?

Kadenbach: „Hier gibt es verschieden Kategorien von Steuerthematiken, die unterschiedlich zu berücksichtigen sind. Sofern man im Rahmen der „Tax Due Diligence“ historische Steuerrisiken identifiziert, für die eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit besteht, empfiehlt es sich i.d.R. den Risikobetrag inklusive Zinsen und Bußgeldern direkt vom Kaufpreis abzuziehen. Wenn sich jedoch ein mittleres Risiko kristallisiert, dessen Eintritt wahrscheinlich, aber nicht sicher ist, sind andere Maßnahmen, wie z.B. die Hinterlegung des Risikobetrages auf einem Treuhandkonto, vorzugswürdig. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass andere Kaufinteressenten keinen Abzug für das Risiko vornehmen und man dadurch insbesondere in einem Auktionsprozess hinter der Konkurrenz abfällt. Sofern eine optimale Akquisitionsstruktur gewählt wird, die zu einer geringeren Gesamtsteuerbelastung führt, als diejenige von Mitbewerbern, besteht hingegen die Möglichkeit, dies im Kaufpreisangebot widerzuspiegeln und sich so von der Konkurrenz abzuheben.“

Vielen Dank für das Interview, Frau Kadenbach!


Das Interview führte Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro.

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