Verschmelzung einer Gewinn- auf eine Verlustgesellschaft kein Gestaltungsmissbrauch
Das FG Hessen hat mit Urteil vom 29.11.2017 über einen besonders gelagerten Fall der rückwirkenden Verschmelzung einer Gewinn- auf eine Verlustgesellschaft entschieden. Das Judikat verdient auch deshalb Beachtung, weil es die grundsätzlichen Ausführungen des BFH in der sog. Autohausentscheidung betreffend das Verhältnis von speziellen Missbrauchsvorschriften zu § 42 AO aufnimmt und fortführt.
weiterlesenWerbungskostenabzug bei beruflicher Nutzung einer im Miteigentum stehenden Wohnung
Wird eine von Ehegatten gemeinsam angeschaffte Wohnung nur von einem der Ehegatten zu beruflichen Zwecken genutzt, kann dieser die AfA und Schuldzinsen nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil als Werbungskosten geltend machen, wenn der Erwerb der Wohnung von beiden Ehegatten gemeinsam finanziert wurde.
weiterlesenHaftung bei (umsatzsteuerlicher) Organschaft
Die Haftung nach § 73 AO umfasst im Fall der umsatzsteuerlichen Organschaft auch mehrstufige Organschaftsverhältnisse.
weiterlesenGrenzüberschreitende Betriebsprüfung
Die deutsche Finanzverwaltung darf auf ein Ersuchen eines anderen Mitgliedstaates hin Informationen zur Vorbereitung einer grenzüberschreitenden Bp erteilen, wenn die Angemessenheit der Verrechnungspreise im Hinblick auf eine in der Schweiz ansässige Muttergesellschaft geprüft werden soll. Die deutsche Finanzverwaltung muss nicht überprüfen, ob in dem anderen Mitgliedstaat verfahrensrechtlich noch Möglichkeiten zur Änderung bereits erlassener Steuerbescheide bestehen.
weiterlesenBMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Bitcoin
Der EuGH hatte in der Rechtssache „Hedqvist“ entschieden, dass es sich beim Umtausch von konventioneller Währung in Bitcoin – und umgekehrt – um steuerfreie Leistungen i.S.v. Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL handelt. Mit BMF-Schreiben vom 27.02.2018 äußert sich die Finanzverwaltung nun erstmalig zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Bitcoin und anderen sog. virtuellen Währungen. Die Finanzverwaltung setzt damit die Feststellungen des EuGH-Urteils aus dem Jahr 2015 um und nimmt zu weiteren umsatzsteuerrechtlichen Fragen Stellung. Dieser Beitrag stellt die wesentlichen Aussagen des BMF-Schreibens dar und würdigt sie kritisch.
weiterlesenVeräußerung eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks
Die Veräußerung eines Erbbaurechts führt nur dann zu einem Veräußerungsgewinn i.S.d. § 23 EStG, wenn das Erbbaurecht innerhalb der Haltefrist angeschafft und veräußert wird. Dies ist nicht der Fall, wenn das Erbbaurecht vor seiner Veräußerung erstmals unentgeltlich bestellt wurde.
weiterlesenEntnahme eines eingetauschten Grundstücks aus dem Betriebsvermögen
Bei der Ermittlung des Entnahmegewinns eines betrieblich genutzten Grundstücks sind bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG von dem Entnahmewert (Teilwert) die Anschaffungskosten abzuziehen. Wurde das entnommene Grundstück durch einen Tausch erworben, ist der gemeine Wert des hingegebenen Grundstücks als Anschaffungskosten anzusetzen. Dies gilt auch dann, wenn bei dem Tausch die aufgedeckten stillen Reserven nicht versteuert wurden. Eine Anwendung des § 6c EStG i.V.m. § 6b EStG kommt nicht in Betracht.
weiterlesenAnschaffungsnahe Herstellungskosten bei Sanierungsbedarf durch plötzlichen Tod der langjährigen Mieterin
Die Regelvermutung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG, nach der sämtliche Aufwendungen typisierend als anschaffungsnahe Herstellungskosten erfasst sind, soweit diese innerhalb des Dreijahreszeitraums nach Anschaffung durchgeführt werden und die hierfür angefallenen Nettokosten über 15% der Gebäudeanschaffungskosten liegen, ist nicht widerlegt, wenn die angefallenen Aufwendungen für den Stpfl. unvorhersehbar waren (im Streitfall: plötzlicher Tod der langjährigen Mieterin). Aufwendungen sind auch nicht deshalb von dieser Betrachtung auszunehmen, weil die zugrunde liegenden Maßnahmen (ganz oder teilweise) ein übliches Vorgehen im Rahmen der Neuvermietung darstellen oder weil diese im Zuge eines Mieterwechsels (und damit nicht unmittelbar im Anschluss an den Gebäudeerwerb) angefallen sind.
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