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Nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen sind typischerweise durch überschaubare Vertrags- und Adressatenstrukturen geprägt. Seit dem EHUG unterliegen sie aber auch verstärkter Transparenz aufgrund der Durchsetzung der Pflichtpublizität. Vor diesem Hintergrund wird das Offenlegungsverhalten anhand von über 5.000 Unternehmensbeobachtungen in den Jahren 2011 bis 2016 untersucht. Im Einklang mit der bisherigen Literatur zeigt sich, dass der Pflicht zur Offenlegung grds. zwar nachgekommen wird, das Diskretionspotenzial sich aber auf die Frage des Zeitpunkts verlagert. So wird die gesetzliche Frist von zwölf Monaten bei nur 38% der veröffentlichten Abschlüsse eingehalten. Detailanalysen zeigen, dass diese Verzögerung i.d.R. nicht dem Erstellungs- und Prüfungsprozess geschuldet ist. Unsere Ergebnisse deuten (rationale) Ausweichhandlungen mittelständischer Unternehmen im bestehenden handels- und gesellschaftsrechtlichen Korsett an.
Der Beitrag untersucht das Offenlegungsverhalten nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen. Im Fokus steht vor allem der Zeitpunkt der Veröffentlichung.
Handels- und Steuerbilanz haben sich in den vergangenen Jahren deutlich auseinanderentwickelt. Einheitsbilanzen finden sich in der Praxis meist nur noch bei kleineren mittelständischen Unternehmen. Die Maßgeblichkeit handelsrechtlicher GoB für die steuerliche Gewinnermittlung ist erkennbar „an ihre Grenzen“ gestoßen. Der Beitrag präsentiert auf diesem Ausgangsbefund Ideen für eine systemorientierte Reformierung des Bilanzsteuerrechts.
Alle Mitgliedstaaten müssen die Änderungsrichtlinie 2018/822/EU zur Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen (DAC 6) bis zum 31.12.2019 in nationales Recht umsetzen. DAC 6 löst für alle Intermediäre und für viele Inhouse-Gestalter einen einmaligen Umsetzungs- und einen laufenden Befolgungsaufwand aus, von dem vor allem Finanzdienstleister betroffen sein werden. Alle Intermediäre sollten ihre Tax-Compliance-Maßnahmen und -Systeme sowie ihre IT-Systeme um DAC-6-Prozesse zur Identifikation von Modellen erweitern, um ab dem 01.07.2020 eine digitale Prüfung und ggf. auch Meldung binnen 30 Tagen vornehmen zu können.
Bei der Garantiezusage des Kfz-Händlers, die neben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag tritt, handelt es sich um eine eigenständige Leistung und nicht um eine unselbstständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung. Sowohl das Entgelt für die Garantieleistung als auch die Garantieleistung selbst fallen unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG.
Handels- und Steuerbilanz haben sich in den vergangenen Jahren deutlich auseinanderentwickelt, und die Maßgeblichkeit handelsrechtlicher GoB für die steuerliche Gewinnermittlung ist an ihre Grenzen gestoßen. Es wird Zeit für eine grundlegende Reform.
Bis zum 31.12.2019 müssen die Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie zur Meldepflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen umsetzen. Im Hinblick darauf sollten sich Intermediäre schon jetzt ihre Prozesse und Tax-Compliance-Maßnahmen anschauen.
Mit Urteil vom 06.11.2018 hat der BGH zur Gesellschafterhaftung bei der Verschmelzung einer insolventen GmbH auf eine (bislang solvente) GmbH zur Aufnahme entschieden. Durch die Umwandlungsmaßnahme war die Insolvenz der übernehmenden Gesellschaft verursacht worden. Eine Differenzhaftung des bisherigen Alleingesellschafter der übertragenden Gesellschaft gem. §§ 9 Abs. 1 Satz 1, 56 Abs. 2 GmbHG wegen der Überbewertung des Gesellschaftsvermögens lehnt der BGH zwar ab. Die Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers unterliegen aber einer Schadensersatzpflicht nach den Grundsätzen der sog. Existenzvernichtungshaftung gem. § 826 BGB. Die folgende Analyse der Urteilsgründe verdeutlicht die Haftungsrisiken der Beteiligten bei M&A-Transaktionen, Verschmelzungen zur Sanierung und im Konzern.
Der für die Haftung der Rechtsanwälte und Steuerberater zuständige IX. Zivilsenat des BGH hat sich in einer jüngst bekannt gewordenen Entscheidung vom 14.02.2019 – IX ZR 181/17, RS1298312, anschaulich zum Umfang der grundlegenden Pflicht des Rechtsanwalts zur Aufklärung des von ihm rechtlich zu beurteilenden Sachverhalts geäußert. Danach darf der Rechtsanwalt Angaben seines Mandanten, die den Zugang einer Kündigung betreffen, nicht kritiklos seinem weiteren Vorgehen zugrunde legen. Vielmehr muss er sich selbst unter Heranziehung der maßgeblichen rechtlichen Grundsätze Klarheit darüber verschaffen, wann das Kündigungsschreiben als zugegangen anzusehen ist.
Gesellschafter haften, wenn eine Verschmelzung die Insolvenz des übernehmenden Rechtsträgers verursacht. Was bedeutet das neue BGH-Urteil für die M&A-Praxis?
Das BAG bestätigte im Sommer 2018 seine Rspr., nach der für Stichtagsvorbehalte bei Sonderzahlungen in Tarifverträgen weniger strenge Regeln gelten als für entsprechende arbeitsvertragliche Klauseln. Obwohl die Differenzierung inhaltlich diskussionswürdig erscheint, bietet sie Arbeitgebern eine umfangreichere Möglichkeit zur Kopplung von Vergütungsbestandteilen an die Betriebstreue von Arbeitnehmern, sofern eine Sonderzuwendung generell auf tarifvertraglicher Basis geleistet wird oder die Bezugnahme eines Tarifvertrags insgesamt vorteilhafter ist. Eine Zustandsanalyse und Gegenüberstellung.
Arbeitgeber, die mit ihrem Arbeitnehmer eine Vereinbarung treffen, wonach der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung für eine bestimmte Dauer im Homeoffice ausüben kann, machen sich schadensersatzpflichtig, wenn dem Arbeitnehmer das Homeoffice verwehrt wird. Ersatzfähig sind die Kosten für die Fahrten vom Heimarbeitsplatz zum Büro.
Sofern der Arbeitnehmer selbst den Nachweis der geleisteten Arbeitszeit führt und er die zur Verfügung gestellten Formulare wissentlich falsch ausfüllt, stellt dies einen schweren Vertrauensmissbrauch dar. Das bewusste, kollusive Zusammenwirken mit anderen Beschäftigten zum Nachteil des Arbeitgebers verstärkt das Gewicht der Pflichtverletzung, da der begangene Vertrauensmissbrauch durch diese Vorgehensweise noch mehr Heimlichkeit erhält und schwerer aufzudecken ist.
Das BAG hat in einem grundlegenden Urteil entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber von ihren Bewerbern eine bestimmte Konfessionszugehörigkeit nur fordern können, wenn dies im Hinblick auf die ausgeübte Tätigkeit eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte Anforderung darstellt. Das staatliche Gericht muss in jedem Einzelfall prüfen, ob die Anforderung zur Bekundung des kirchlichen Ethos notwendig ist. Dies bricht mit Grundsätzen des kirchlichen Arbeitsrechts.
Das Bundeskabinett hat am 20.02.2019 den Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit als Teil der Zollverwaltung (FKS) deutlich ausgeweitet werden. Ziel des Gesetzes ist, die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung, Sozialleistungsmissbrauch und Schwarzarbeit wirkungsvoller und effektiver auszugestalten. Die derzeit im Gesamtpaket vorgesehenen Änderungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes werden es erfordern, dass Unternehmen noch genauer die Beauftragung von Werk- und Dienstleistungen im Blick haben müssen. Dieses gilt im Besonderen bei der Beauftragung von Selbstständigen.
Die Rechtsprechung stellt hohe Ansprüche an individualvertragliche Regeln zur Flexibilisierung von Sonderleistungen. Doch sind tarifvertragliche Stichtagsvorbehalte wirklich besser?