31.05.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Neue Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit

Beitrag mit Bild

©Jörg Lantelme/fotolia.com

Die dritte Mindestlohn-Verordnung für die Leiharbeitsbranche tritt voraussichtlich am 1. Juni 2017 in Kraft. Damit gilt wieder eine verbindliche Lohnuntergrenze für rund eine Million Leiharbeiter. Sie liegt bei 8,91 Euro in den neuen und 9,23 Euro in den alten Bundesländern.

In der Sitzung des Mindestlohnausschusses beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 03.05.2017 wurde dem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit für eine Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit stattgegeben. Nach Veröffentlichung der Rechtsverordnung im Bundesanzeiger tritt damit zum 1. Juni 2017 eine neue allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit in Kraft.

BAP begrüßt ausdrücklich allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze

„Der BAP hat die Allgemeinverbindlichkeit für eine Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit vor allem deswegen beantragt, damit die in unserer Branche erreichten Standards nicht unterlaufen werden können. Denn in der untersten Entgeltstufe E1 haben unsere Tarifwerke mittlerweile eine Lohnhöhe erreicht, die sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern spürbar über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegt“, erklärt Sebastian Lazay, Vizepräsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), der den Verband bei der Anhörung im BMAS vertrat. So gilt in der untersten Entgeltstufe für die Zeitarbeit seit dem 1. März 2017 ein Stundenlohn von 9,23 Euro im Westen und 8,91 Euro im Osten. Würde die Entgeltstufe E1 der Zeitarbeitstarifwerke nicht zur allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenze erklärt werden, könnte sie sowohl von deutschen Zeitarbeitsunternehmen, die nicht tarifgebunden sind, als auch von ausländischen Anbietern unterlaufen werden.

(Bundesregierung, PM vom 29.05.2017 / BAP, PM vom 03.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


14.10.2026

ESMA legt Prüfungsschwerpunkte 2026 fest

Die ESMA setzt 2026 neue Prüfungsschwerpunkte bei Finanzberichten, Nachhaltigkeitsangaben und der digitalen Berichterstattung.

weiterlesen
ESMA legt Prüfungsschwerpunkte 2026 fest

Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


14.10.2026

Nachfolgemonitor 2026: Frauenanteil auf Rekordtief

Die Unternehmensnachfolge im deutschen Mittelstand wird durch Demografie, den sinkenden Frauenanteil und erheblichen Modernisierungsbedarf erschwert.

weiterlesen
Nachfolgemonitor 2026: Frauenanteil auf Rekordtief

Meldung

©vizafoto/fotolia.com


13.10.2026

Wirtschaftskrise belastet das Betriebsklima

Wirtschaftliche Unsicherheit belastet Unternehmen und Beschäftigte; eine offene Kommunikation und transparente Führung schaffen Vertrauen.

weiterlesen
Wirtschaftskrise belastet das Betriebsklima
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht