• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Verbesserungen für Familien und Best Ager

24.03.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Verbesserungen für Familien und Best Ager

Beitrag mit Bild

© ferkelraggae/fotolia.com

Der Bundesrat erwartet, dass durch die Änderungen an der nationalen Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Familien und Senioren künftig leichter Kredite für Wohnzwecke erhalten können.

Dies schreibt der Bundesrat in seiner von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/11420) vorgelegten Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (18/10935).

Unklarheit bei Anschlussfinanzierungen

Für Best Ager, Familien und für Menschen mit schwankendem Einkommen sollten Verbesserungen bei der Kreditvergabe für Wohnzwecke möglich sein, erwartet der Bundesrat, der zudem eine Regelung für die Frage der Anschlussfinanzierungen bereits erfolgter Finanzierungen fordert. Nach der aktuellen Rechtslage sei es möglich, dass Menschen wegen einer zwischenzeitlich durch Gesetz verschärften Kreditwürdigkeitsprüfung ihre in der Vergangenheit zu anderen gesetzlichen Bedingungen finanzierten Häuser und Wohnungen verlieren würden. „Das ist unzumutbar“, stellt der Bundesrat fest und verlangt einen Verzicht auf die Kreditwürdigkeitsprüfungen bei Anschlussfinanzierungen. Gefordert werden außerdem Maßnahmen gegen zu hohe Vorfälligkeitsentschädigungen. Banken können diese Entschädigungen von Kreditnehmern verlangen, wenn diese ihre Kredite vorzeitig zurückzahlen.

Weiterer Klärung bedarf die Frage der Anschlussfinanzierungen

Die Bundesregierung hält in ihrer Gegenäußerung das Anliegen des Bundesrates zu Kreditwürdigkeitsprüfungen bei Anschlussfinanzierungen grundsätzlich für berechtigt. Sie verweist auf die EU-Kommission, die die Verlängerung eines Kredits rechtlich als neuen Kredit betrachte. Die Bundesregierung sei unter Verweis auf die Beratungen im Bundesrat erneut an die EU-Kommission herangetreten. Die Antwort der Kommission werde im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ausgewertet.

(Dt. Bundestag, hib vom 16.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


16.10.2026

Gewerbesteuer erreicht neuen Höchststand

Deutschlands Gemeinden erzielen 2025 erneut Rekordeinnahmen aus der Gewerbesteuer, während das Grundsteueraufkommen unverändert bleibt.

weiterlesen
Gewerbesteuer erreicht neuen Höchststand

Meldung

©momius/fotolia.com


16.10.2026

Altersteilzeit: Unternehmen sind kaum vorbereitet

Das mögliche Ende des Altersteilzeit-Blockmodells zwingt Unternehmen, rechtzeitig alternative Modelle für den Ruhestand zu prüfen.

weiterlesen
Altersteilzeit: Unternehmen sind kaum vorbereitet

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


15.10.2026

Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt

Entnahmen für Erbschaft- und Schenkungsteuer lösen auch bei Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils keine Nachversteuerung nach § 34a EStG aus.

weiterlesen
Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht