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27.01.2017

Meldung, Steuerrecht

EU-Parlament lehnt schwarze Liste von Geldwäscherisiko-Ländern ab

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Geldwäschebekämpfung: Das EU-Parlament hat die schwarze Liste der EU-Kommission von Geldwäscherisiko-Ländern abgelehnt.

Das EU-Parlament hat gefordert, dass die EU-Kommission ihre „schwarze Liste“ von Ländern, die ein Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsrisiko darstellen, überarbeitet. Die Liste sollte um Staaten erweitert werden, die Steuerdelikte ermöglichen.

Die Kommissionsliste enthält derzeit 11 Länder, einschließlich Afghanistan, Irak, Bosnien und Herzegowina und Syrien, die die EU-Kommission als mangelhaft in Bezug auf die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung einschätzt. Menschen und Rechtspersonen aus den in der Liste aufgeführten Ländern werden strenger kontrolliert, wenn sie in Europa unternehmerisch tätig werden wollen.

Unzulänglichkeit der aktuellen Liste

In einer Entschließung des EU-Parlaments wird gefordert, dass die Liste überarbeitet wird. Die Entschließung wurde mit 393 Stimmen angenommen, bei 67 Gegenstimmen und 210 Enthaltungen. „Das deutliche Abstimmungsergebnis zeigt, wie stark das Parlament von der Unzulänglichkeit der Liste überzeugt ist. Wir hoffen, dass die Kommission nun bei der Überarbeitung ehrgeiziger ist, um eine schwarze Liste vorzulegen, die ihren Zweck auch erfüllt“, erklärte Judith Sargentini (Grüne/EFA, NL), als Co-Berichterstatterin mitverantwortlich für die Entschließung und die zugrundeliegende Gesetzgebung.

(EU-Parlament, PM vom 19.01.2017/ Viola C. Didier)


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