31.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW zur Rechnungslegung von Krankenhäusern

Beitrag mit Bild

Fehler bei Buchhaltung und Jahresabschluss können vermieden werden, wenn die branchenspezifischen Unterschiede von Krankenhäusern berücksichtigt werden.

Der Krankenhausfachausschuss des IDW (KHFA) hat eine geänderte Fassung des IDW RS KHFA 1 erarbeitet.

Durch die Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV) unterliegen Krankenhäuser speziellen, vom HGB abweichenden Rechnungslegungsvorschriften. Die Neufassung des IDW RS KHFA 1 enthält u.a. inhaltliche Anpassungen aufgrund von Neuregelungen im Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz. Zudem wurden Hinweise zur Vereinbarung zum pauschalierten Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen ergänzt.

(IDW vom 30.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©vizafoto/fotolia.com


13.10.2026

Wirtschaftskrise belastet das Betriebsklima

Wirtschaftliche Unsicherheit belastet Unternehmen und Beschäftigte; eine offene Kommunikation und transparente Führung schaffen Vertrauen.

weiterlesen
Wirtschaftskrise belastet das Betriebsklima

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


13.10.2026

Negativer Kommanditanteil mindert die Schenkungsteuer

Ein negativer Kommanditanteil mindert den Schenkungsteuerwert, auch wenn keine weiteren Einzahlungen geleistet werden müssen.

weiterlesen
Negativer Kommanditanteil mindert die Schenkungsteuer

Meldung

©Kurt Kleemann/fotolia.com


12.10.2026

EU treibt gemeinsame Kapitalmarktaufsicht voran

Die EU will Kapitalmärkte vereinheitlichen, Bürokratie abbauen und private Ersparnisse stärker für Investitionen nutzen.

weiterlesen
EU treibt gemeinsame Kapitalmarktaufsicht voran
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht