17.05.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Rechtsanwälte: Berufsrecht im Umbruch

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In zahlreichen Bereichen des Berufsrechts der Rechtsanwälte werden Neuregelungen vorgenommen.

Der Nachweis von Kenntnissen des anwaltlichen Berufsrechts, eine allgemeine Fortbildungspflicht von bis zu 40 Stunden und die Zustellung von Anwalt zu Anwalt: Noch in diesem Jahr könnte sich das Berufsrecht der Rechtsanwälte bedeutend verändern.

Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe veröffentlicht. Mit dem Gesetzentwurf wird die neu gefasste Berufsanerkennungsrichtlinie im Bereich der Rechtsanwälte, der Patentanwälte und der unter das Rechtsdienstleistungsgesetz fallenden Berufe umgesetzt. Insbesondere werden in zahlreichen Bereichen des Berufsrechts der Rechtsanwälte Neuregelungen vorgenommen.

Zahlreiche Neuerungen geplant

Rechtsanwälte sollen zukünftig im zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Zulassung Kenntnisse des anwaltlichen Berufsrechts nachweisen müssen. Außerdem soll die Satzungsversammlung ermächtigt werden, die allgemeine Fortbildungspflicht der Rechtsanwälte sowie die Zustellung von Anwalt zu Anwalt durch Satzung zu regeln. Darüber hinaus soll der Begriff der „weiteren Kanzlei“ eingeführt werden. Auch die Vorschrift zur Führung von Handakten durch Rechtsanwälte soll überarbeitet werden. Die Wahlen zum Vorstand der Rechtsanwaltskammern sollen zukünftig im Wege der Briefwahl durchgeführt werden. Schließlich soll der Begriff des Berufshelfers in § 53a StPO neu definiert werden.

(BRAK vom 11.05.2016/ Viola C. Didier)


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