Nach einer aktuellen IMK-Analyse führen die Änderungen des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 dazu, dass Alleinstehende und Familien bis 2028 stärker belastet werden können, selbst wenn ihre Einkommen lediglich im Umfang der Inflation steigen. Auch beim Ziel, die unterschiedliche Entlastungswirkung von Kinderfreibetrag und Kindergeld zu verringern, sieht das IMK keine Fortschritte.
Öffentlichen Haushalten fehlt das Geld
Trotz unzureichender Entlastungen rät IMK-Steuerexpertin Katja Rietzler von weiteren kurzfristigen Steuersenkungen ab. Bund, Länder und insbesondere Kommunen verfügten angesichts ihrer Haushaltslage über keine finanziellen Spielräume. IMK-Direktor Sebastian Dullien sieht die Ursachen in einer langfristigen steuerpolitischen Entwicklung. Während Vermögen, Erbschaften und Kapitaleinkommen entlastet worden seien, hätten die staatlichen Aufgaben zugenommen. Nun fehlten Mittel, um die arbeitende Mittelschicht steuerlich zu entlasten.
Körperschaftsteuersenkung gefährdet Investitionen
Zusätzlich verschärft die ab 2028 vorgesehene schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer die Finanzprobleme. Laut IMK übersteigen die daraus resultierenden Steuerausfälle zwischen 2031 und 2036 die Zuweisungen an Länder und Kommunen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Rietzler befürchtet deshalb, dass vorgesehene Investitionsmittel zur Schließung kommunaler Haushaltslöcher verwendet werden könnten.

