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13.10.2026

Meldung, Steuerrecht

Negativer Kommanditanteil mindert die Schenkungsteuer

Der BFH hat entschieden, dass bei der schenkungsteuerlichen Bewertung eines Kommanditanteils auch ein negativer Wert des anteiligen Gesellschaftsvermögens berücksichtigt werden muss, selbst wenn der Kommanditist seine Einlage vollständig erbracht hat und keiner Nachschusspflicht unterliegt.

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Ein negativer Wert eines Kommanditanteils muss bei der schenkungsteuerlichen Bewertung berücksichtigt werden. Das gilt auch dann, wenn der Kommanditist seine Einlage vollständig geleistet hat und keine Nachschusspflicht besteht. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 29.07.2026 (II R 15/23).

Streit um die Bewertung einer Schenkung

Ein Kommanditist übertrug seinem Neffen unentgeltlich 90% seiner Beteiligung an einer GmbH & Co. KG sowie eine Darlehensforderung über 1,5 Mio. €. Der anteilige Wert des Gesellschaftsvermögens war mit minus 566.937 € negativ.

Das Finanzamt berücksichtigte diesen Negativwert nicht und setzte den übertragenen Anteil am Betriebsvermögen mit 1,5 Mio. € an. Zur Begründung verwies es darauf, dass der Schenker seine Einlage vollständig erbracht habe und nicht zu weiteren Zahlungen verpflichtet sei. Das Finanzgericht München bestätigte diese Auffassung.

Weniger Schenkungsteuer trotz fehlender Nachschusspflicht

Der BFH hob das Urteil auf. Nach § 97 Abs. 1a BewG müssen sowohl positive als auch negative Werte bei der Bewertung eines Gesellschaftsanteils berücksichtigt werden. Das Gesetz unterscheidet dabei weder nach der Haftung des Gesellschafters noch nach einer bestehenden Nachschusspflicht. Zudem mindert ein negatives Kapitalkonto den wirtschaftlichen Wert der Beteiligung. Künftige Gewinne müssen zunächst zum Ausgleich dieses Kontos verwendet werden und stehen dem Gesellschafter deshalb nicht unmittelbar zur Verfügung.

Steuerlicher Wert deutlich reduziert

Der BFH stellte den Wert des übertragenen Betriebsvermögens auf 933.063 € fest. Der negative Anteilswert von 566.937 € war somit von der übertragenen Darlehensforderung über 1,5 Mio. € abzuziehen.

BFH widerspricht Finanzverwaltung

Das Urteil widerspricht der bisherigen Verwaltungsauffassung und stellt klar, dass negative Gesellschaftswerte auch bei beschränkt haftenden Kommanditisten steuerlich anzusetzen sind. Für die schenkungsteuerliche Bewertung von Beteiligungen an Personengesellschaften hat die Entscheidung damit erhebliche Bedeutung.


BFH vom 08.10.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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