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09.10.2026

Meldung, Steuerrecht

Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035

Elektroautos sollen im Straßenverkehr länger von besonderen Vorteilen profitieren. Die Bundesregierung unterstützt eine Verlängerung der Privilegien bis Ende 2035, will aber auf zusätzliche Überprüfungen verzichten. Damit sollen die Elektromobilität weiter unterstützt und bürokratische Pflichten reduziert werden.

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Die Bundesregierung stimmt der Forderung des Bundesrates zu, die mit dem Gesetzentwurf „zur Änderung der Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge sowie damit zusammenhängender straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (21/7872) geplante Verlängerung der eigentlich nur bis Ende 2026 vorgesehenen Privilegierung von Elektrofahrzeugen bis zum 31.12.2035 zu befristen. Das geht aus der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung hervor, die als Unterrichtung (21/8406) vorliegen.

Sonderrechte ja, weitere Prüfungen nein

Der Forderung der Länder nach einer weiteren Evaluierung des Elektromobilitätsgesetzes und seiner Auswirkungen stimmt die Regierung hingegen nicht zu. In der Vorlage heißt es, die Bundesregierung erwarte von weiteren Evaluierungen nur einen geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinn. Deshalb könnten die Berichtspflichten zugunsten des Bürokratieabbaus gestrichen werden. Gleichzeitig wird zugesichert, die Marktentwicklung weiterhin kontinuierlich zu beobachten.


Dt. Bundestag vom 08.10.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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