• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesrat will Bundesdatenschutzgesetz ändern

28.08.2026

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesrat will Bundesdatenschutzgesetz ändern

Deutschland soll eine einheitlichere und effizientere Datenschutzaufsicht erhalten. Der Bundesrat will Zuständigkeiten bündeln, Doppelprüfungen vermeiden und verbindlichere Entscheidungen ermöglichen. Unternehmen mit Standorten oder Tätigkeiten in mehreren Bundesländern sollten die geplante Reform aufmerksam verfolgen.

Beitrag mit Bild

©marog-pixcells/fotolia.com

Der Bundesrat will die Datenschutzaufsicht in Deutschland stärker koordinieren und Zuständigkeiten bündeln. Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) soll Doppelprüfungen vermeiden und für eine einheitlichere Anwendung des Datenschutzrechts sorgen.

Verbindliche Beschlüsse der Datenschutzkonferenz

Die föderale Struktur mit Aufsichtsbehörden auf Bundes- und Landesebene könne insbesondere bei bundesweit eingesetzten Systemen, länderübergreifend tätigen Unternehmen und Forschungsprojekten zu mehrfachen Prüfungen und unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen führen, argumentiert der Bundesrat. Künftig soll deshalb die Datenschutzkonferenz gesetzlich institutionalisiert werden. Sie könnte verbindliche Mehrheitsbeschlüsse fassen und damit eine einheitlichere Rechtsanwendung fördern.

Für verbundene Unternehmen und länderübergreifende Forschungsvorhaben sieht der Entwurf zudem eine federführende Aufsichtsbehörde vor. Diese soll als zentraler Ansprechpartner fungieren. Die datenschutzrechtliche Prüfung eines Verfahrens durch eine Behörde soll darüber hinaus für andere Aufsichtsbehörden bindend sein.

Bundesregierung sieht rechtliche Risiken

Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich das Ziel einer einheitlicheren Auslegung und Durchsetzung des Datenschutzrechts. Teile des Entwurfs bewertet sie jedoch kritisch. Bedenken bestehen insbesondere wegen der unionsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden und des verfassungsrechtlichen Verbots einer unzulässigen Mischverwaltung von Bund und Ländern. Die Bundesregierung kündigte deshalb einen eigenen Reformvorschlag für die Datenschutzaufsicht an. Die Vorschläge des Bundesrates sollen dabei in die weiteren Überlegungen einfließen.


Dt. Bundestag vom 27.08.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


15.10.2026

Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt

Entnahmen für Erbschaft- und Schenkungsteuer lösen auch bei Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils keine Nachversteuerung nach § 34a EStG aus.

weiterlesen
Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt

Meldung

© tashka2000/fotolia.com


15.10.2026

EuGH stärkt Bankkunden bei Phishing-Betrug

Auch bei grober Fahrlässigkeit des Kunden müssen Banken Phishing-Schäden zunächst erstatten, können das Geld aber später zurückfordern.

weiterlesen
EuGH stärkt Bankkunden bei Phishing-Betrug

Steuerboard

Martin Liebernickel


14.10.2026

Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung

Die Erbschaftsteuer steht erneut vor einer verfassungsrechtlichen Standortbestimmung. Mit den mündlichen Verhandlungen vom 12. und 13.10.2026 hat der Erste Senat des BVerfG zwei unterschiedliche Fragen aufgegriffen.

weiterlesen
Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht