16.04.2026

Meldung, Wirtschaftsrecht

Online-Verfahren bringt Zivilprozess ins Netz

Mit dem neuen zivilgerichtlichen Online-Verfahren testet die Justiz an ausgewählten Amtsgerichten eine vollständig digitale, vereinfachte und kostengünstigere Möglichkeit, bestimmte Zahlungsklagen online einzureichen und zu bearbeiten.

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An acht deutschen Amtsgerichten beginnt die Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens. Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine erste Version eines digitalen Eingabesystems freigeschaltet. Über das Eingabesystem können Bürgerinnen und Bürger in einem schrittweisen Verfahren eine Klage erstellen und bei einem der teilnehmenden Amtsgerichte einreichen.

Eigene Verfahrensart mit eigenen Regeln

Das zivilgerichtliche Online-Verfahren steht im Rahmen der Erprobung zunächst für Zahlungsklagen mit einem Streitwert bis 10.000 € offen. Bei dem Online-Verfahren handelt es sich um eine eigene Verfahrensart mit eigenen Regeln und geringeren Gebühren: Das Verfahren soll vollständig digital geführt werden und für Bürgerinnen und Bürgerinnen günstiger und weniger aufwendig sein als ein herkömmliches Zivilverfahren. Insbesondere kann das Verfahren regelmäßig ohne mündliche Verhandlung stattfinden oder den Parteien die Teilnahme als Videoverhandlung ermöglicht werden. In den kommenden Wochen und Monaten sollen weitere Amtsgerichte den Erprobungsbetrieb des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens aufnehmen.

Geplant ist derzeit eine Erprobung an 18 Amtsgerichten in 10 Bundesländern. Für einige teilnehmende Amtsgerichte beschränkt sich die Teilnahme auf die Geltendmachung von Fluggastrechten. Ziel der Erprobung ist es, frühzeitig Feedback zum Verfahren und den digitalen Eingabesystemen einzuholen und es kontinuierlich anzupassen und zu erweitern. Durch das zivilgerichtliche Online-Verfahren wird ein wichtiger Beitrag zur Digitalisierung der Justiz geleistet.

Zivilprozess der Zukunft

In der Entwicklung befinden sich zahlreiche weitere Funktionen, darunter unter anderem ein eigenes Eingabesystem für Anwältinnen und Anwälte sowie eine Klageeinreichung zusätzlich als strukturierter Datensatz im XJustiz-Format, der maschinell ausgelesen werden kann und aufseiten des Gerichts eine effiziente Weiterbearbeitung ermöglichen soll. Im weiteren Fortgang der Erprobung soll das zivilgerichtliche Online-Verfahren nach zwei, vier und acht Jahren evaluiert werden. Damit wird die Grundlage für Entscheidungen über eine Ausweitung der Erprobung oder Überführung in einen flächendeckenden Regelbetrieb geschaffen.


BMJV vom 15.04.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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