08.04.2026

Betriebswirtschaft, Meldung

SFDR-Reform: IDW fordert präzisere Regeln

Die EU-Kommission will die SFDR grundlegend überarbeiten und dabei insbesondere den Offenlegungsaufwand verringern. Das IDW sieht noch Nachbesserungsbedarf. Vor allem bei den neuen Produktkategorien, der Vergleichbarkeit und dem Zusammenspiel mit anderen ESG-Regelwerken bleiben wichtige Fragen offen.

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Das IDW begrüßt in seiner aktuellen Stellungnahme die vorgesehene Überarbeitung der SFDR; die EU-Kommission hatte Ende November 2025 einen Vorschlag zur Änderung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (EU) 2019/2088 (SFDR) veröffentlicht. Die Erleichterungen durch den Wegfall bestimmter Offenlegungspflichten auf Unternehmensebene zur Vermeidung von Doppelungen durch die i.d.R. aufzustellende Nachhaltigkeitsberichterstattung eben jener Unternehmen sind laut IDW nachvollziehbar. Dasselbe gilt für die Reduzierung des Anwendungsbereichs der SFDR. Das IDW sieht aber auch Nachbesserungsbedarf. Dies betrifft u.a. Folgendes:

  • Der Wechsel von einem reinen Transparenzregime hin zu (neu) definierten Produktkategorien wird begrüßt. Allerdings besteht noch Nachbesserungsbedarf zur Erhöhung der Aussagekraft und Vergleichbarkeit.
  • Maßgebend für die neuen Produktkategorien ist die jeweils individuelle, verbindlich für das jeweilige Finanzprodukt durch das Unternehmen festgelegte Investmentstrategie. Der Entwurf lässt aber weitgehend offen, was „nachhaltige Finanzprodukte“ sein sollen, was die Vergleichbarkeit erschwert.
  • Es fehlen für die drei neuen Produktkategorien entsprechende Folgeänderungen in den Artikeln 5 bis 7 Taxonomie Verordnung (EU) 2020/852.
  • Das Zusammenwirken zwischen SFDR und European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollte beachtet werden.

IDW vom 07.04.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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