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26.01.2026

Betriebswirtschaft, Meldung

Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa

Welche Unternehmen in Europa müssen künftig noch eine Abschlussprüfung durchführen und welche nicht mehr? Die neue Übersicht von Accountancy Europe zeigt, wie unterschiedlich die EU-Staaten die neuen Schwellenwerte umgesetzt haben. Ein Blick lohnt sich, denn die Änderungen könnten auch deutsche Unternehmen betreffen.

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© Bacho Foto/fotolia.com

Am 21.01.2026 hat Accountancy Europe eine aktualisierte Übersicht der Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa veröffentlicht. Darüber hat jetzt die WPK berichtet. Die Publikation knüpft an eine frühere Untersuchung aus dem Jahr 2021 an und analysiert die Entwicklungen in 32 europäischen Ländern nach Erlass der Delegierten Richtlinie (EU) 2023/2775 im Jahr 2023. Diese hob die Schwellenwerte für die monetären Größenmerkmale Bilanzsumme und Nettoumsatzerlöse um 25% an, um der Inflation Rechnung zu tragen. Die EU-Mitgliedstaaten haben die geänderten Vorgaben unterschiedlich umgesetzt. Die Übersicht stellt die jeweils geltenden nationalen Schwellenwerte sowie die vorgenommenen Anpassungen dar.

Vergleich mit dem Jahr 2021

Nach Angaben von Accountancy Europe ergibt sich gegenüber dem Jahr 2021 folgendes Bild:

  • In zehn Ländern blieben die Schwellenwerte unverändert.
  • Zwölf Länder übernahmen die vollständige Anhebung der Schwellenwerte um 25%.
  • Neun Länder erhöhten die Schwellenwerte um mehr als 25%.
  • Zypern hat seine Schwellenwerte unverändert beibehalten und zugleich die Möglichkeit der Durchführung einer prüferischen Durchsicht für kleine Unternehmen eingeführt.

WPK vom 23.01.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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