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12.11.2025

Meldung, Steuerrecht

Gesetzentwurf zur KfZ-Steuerbefreiung von E-Autos

Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen für den Umstieg auf Elektromobilität. Die Steuerbefreiung wird nicht pauschal verlängert, sondern gezielt an die Zulassung bis Ende 2030 gekoppelt. Das Gesetz soll Planungssicherheit schaffen und Anreize für eine frühzeitige Entscheidung bieten.

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Bis zum Jahr 2030 neu zugelassene Elektroautos sollen weiterhin zehn Jahre von der KfZ-Steuer befreit bleiben, allerdings längstens bis 2035. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung hat den Bundestag erreicht (21/2672). Die Stellungnahme des Bundesrats steht noch aus. Ohne das Gesetz wären nur noch Fahrzeuge befreit, die vor dem 01.01.2026 zugelassen werden.


Dt. Bundestag vom 11.11.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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