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25.09.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neue Maßnahmen zur Erleichterung der Streitbeilegung

Verbesserung bei den Verbraucherrechten in Sicht: Der Rat der EU hat seinen Standpunkt zu Maßnahmen zur Erleichterung der Streitbeilegung festgelegt.

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©momius/fotolia.com

Der Rat der EU hat sein Verhandlungsmandat für ein Maßnahmenpaket angenommen, mit dem der Rahmen für die alternative Streitbeilegung (AS) an die Herausforderungen der digitalen Welt angepasst werden soll. Viele Verbraucher sehen bei Unstimmigkeiten mit einem Unternehmen von einem Rechtsstreit ab. Gründe dafür sind etwa der geringe Streitwert, die langwierigen Verfahren oder das mangelnde Vertrauen in eine zufriedenstellende Lösung. AS-Mechanismen bieten Verbrauchern die Möglichkeit, ihre Streitigkeiten mit Unternehmen beizulegen, ohne vor Gericht zu ziehen.

Der Standpunkt des Rates betrifft die Überarbeitung der AS-Richtlinie sowie die Verordnung über die Einstellung der Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS). Ziel dieser Gesetzgebungsvorschläge ist es, die Bandbreite der Fälle zu erweitern, die außergerichtlich geregelt werden können, und die AS-Mechanismen leichter, schneller und attraktiver sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen zu gestalten.

Streitbeilegungsinstrumente für das digitale Zeitalter

Mit dem Kommissionvorschlag wird der Anwendungsbereich der Richtlinie auf alle Dimensionen der EU-Verbraucherschutzvorschriften und alle Arten von Unternehmen, einschließlich Händler aus Drittländern, ausgeweitet. Die überarbeitete Richtlinie soll alle Arten unlauterer Praktiken abdecken (z. B. manipulative Schnittstellen und Werbung sowie Geoblocking-Mechanismen), die von der derzeitigen Richtlinie nicht erfasst werden.

Mit dem Kommissionsvorschlag wird die Freiheit von Unternehmen geschützt, auf AS-Verfahren zurückzugreifen oder vor Gericht zu ziehen. Falls jedoch ein Verbraucher eine alternative Streitbeilegung beantragt, muss das betreffende Unternehmen innerhalb von 20 Arbeitstagen auf die Anfrage einer AS-Stelle antworten. Damit sollen Unternehmen dazu bewegt werden, sich an AS-Verfahren zu beteiligen. Im Kommissionsvorschlag sind mehrere Maßnahmen insbesondere zugunsten der schutzbedürftigsten Verbraucher vorgesehen, darunter Hilfe bei der Einleitung eines AS-Verfahrens, Übersetzungen und Beratung während des gesamten Verfahrens.

OS-Plattform

Die Kommission hat vorgeschlagen, die OS-Plattform einzustellen und sie durch ein digitales interaktives Instrument zu ersetzen, um Kontinuität zu gewährleisten. Mit dem Mandat des Rates wird der Kommission eine Frist von drei Monaten ab Inkrafttreten der überarbeiteten AS-Richtlinie für die Entwicklung dieses Instruments gesetzt. Außerdem muss die Kommission dieses Instrument fördern und für seine technische Wartung sorgen. Schließlich hat die Kommission ein Netzwerk von AS-Kontaktstellen einzurichten.

Umsetzungsfrist und nächste Schritte

Das Verhandlungsmandat räumt den Mitgliedstaaten ein zusätzliches Jahr ein, um alle erforderlichen nationalen Gesetzgebungsverfahren durchzuführen. Dieses zusätzliche Jahr wird auch anderen Akteuren dabei helfen, sich an die neuen Anforderungen anzupassen.

Mit dem am 25.09.2024 vereinbarten Verhandlungsmandat wird der Standpunkt des Rates formalisiert und dem Ratsvorsitz ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament erteilt.


Rat der EU vom 25.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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