• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verdachtskündigung des Betriebsratsvorsitzenden

15.05.2024

Arbeitsrecht, Meldung

Verdachtskündigung des Betriebsratsvorsitzenden

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat sich mit der Ersetzung der Zustimmung zu einer beabsichtigten außerordentlichen Verdachtskündigung eines Betriebsratsvorsitzenden befasst.

Beitrag mit Bild

©Andrey Popov/fotolia.com

Die Beschwerden des Betriebsrats und des Betriebsratsvorsitzenden gegen den Beschluss 1 BV 35/23 des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 10.08.2023, durch den die Zustimmung des Betriebsrats zum Ausspruch einer außerordentlichen fristlosen Verdachtskündigung des Betriebsratsvorsitzenden ersetzt worden ist, waren vor dem Landesarbeitsgericht Hamm erfolgreich (Beschluss vom 10.05.2024 – 12 TaBV 115/23).

Darum ging es im Streitfall

Antragstellerin und Beschwerdegegnerin war ein Bielefelder Maschinenbau-Unternehmen. Diese Arbeitgeberin beabsichtigte, dem für Betriebsratsarbeit freigestellten Vorsitzenden des für ihren Betrieb zuständigen Betriebsrats eine außerordentliche Verdachtskündigung auszusprechen. Sie berief sich u.a. auf den dringenden Verdacht der unzutreffenden Dokumentation der „Arbeitszeit“ und einen dadurch bei ihr aufgrund der Auszahlung von Vergütung für „Mehrarbeitsstunden“ entstandenen Vermögensschaden. Der Betriebsrat erteilte die Zustimmung zum Ausspruch der beabsichtigten außerordentlichen fristlosen Verdachtskündigung nicht.

Kein wichtiger Grund ersichtlich

Auf die Beschwerden wurde der Beschluss des Arbeitsgerichts durch die Entscheidung der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10.05.2024 abgeändert und der Antrag der Arbeitgeberin abgewiesen. Es bestehen zwar Verdachtsmomente, jedoch liegt kein für den Ausspruch einer beabsichtigten Verdachtskündigung erforderlicher dringender Verdacht der Pflichtverletzung vor. Es sind auch andere Geschehensabläufe denkbar, die den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung nicht rechtfertigen würden. Daher fehlt es an einem wichtigen Grund zur Rechtfertigung der beabsichtigten außerordentlichen Kündigung.

Das Landesarbeitsgericht hat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen.


LAG Hamm vom 10.05.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Martin Liebernickel


14.10.2026

Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung

Die Erbschaftsteuer steht erneut vor einer verfassungsrechtlichen Standortbestimmung. Mit den mündlichen Verhandlungen vom 12. und 13.10.2026 hat der Erste Senat des BVerfG zwei unterschiedliche Fragen aufgegriffen.

weiterlesen
Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


14.10.2026

ESMA legt Prüfungsschwerpunkte 2026 fest

Die ESMA setzt 2026 neue Prüfungsschwerpunkte bei Finanzberichten, Nachhaltigkeitsangaben und der digitalen Berichterstattung.

weiterlesen
ESMA legt Prüfungsschwerpunkte 2026 fest

Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


14.10.2026

Nachfolgemonitor 2026: Frauenanteil auf Rekordtief

Die Unternehmensnachfolge im deutschen Mittelstand wird durch Demografie, den sinkenden Frauenanteil und erheblichen Modernisierungsbedarf erschwert.

weiterlesen
Nachfolgemonitor 2026: Frauenanteil auf Rekordtief
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht