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10.05.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Bilanzierung von Lieferverträgen über erneuerbaren Strom

Der IASB hat den Entwurf ED/2024/3 Renewable Electricity Contracts veröffentlicht. Darin werden Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 betreffend die Bilanzierung bestimmter Stromlieferverträge aus erneuerbaren Energiequellen vorgeschlagen.

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© diyanadimitrova/fotolia.com

Ziel des Entwurfs ED/2024/3 Renewable Electricity Contracts ist, ausgewählte Vorschriften in IFRS 9 klarzustellen und anzupassen, welche sich bei der Bilanzierung von bestimmten physisch oder virtuell erfüllbaren Stromlieferverträgen als herausfordernd erwiesen haben. Dies ist dann der Fall, wenn bei solchen Verträgen mit spezifischen Merkmalen die produzierte Strommenge abzunehmen ist, auch wenn diese zu bestimmten Zeitpunkten nicht exakt dem Bedarf entspricht, insb. da solche Verträge meist langfristig sind.

Konkret enthält der IASB-Entwurf Vorschläge betreffend

  • die Anwendung der Eigenbedarfsausnahme in IFRS 9.2.4 (own-use exemption),
  • die Anwendung des Hedge Accounting, wenn solche Verträge als Sicherungsinstrumente verwendet werden,
  • Zusatzangaben, um die Auswirkungen solcher Verträge auf das Ergebnis und künftige Zahlungsströme des Unternehmens zu veranschaulichen.

Der Entwurf kann bis 07.08.2024 kommentiert werden.

Bitte um Feedback

Das DRSC hat diese Diskussion von Beginn an begleitet und Rückmeldungen deutscher Unternehmen eingebracht; Feedback betroffener bzw. interessierter Stakeholder in Deutschland zu diesen Vorschlägen ist erwünscht, um den weiteren Standardsetzungsprozess zielgerichtet begleiten zu können. Zu diesem Thema gibt es eine DRSC-Projektseite.


DRSC vom 08.05.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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