• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW Positionspapier zur Empfehlung A.5 DCGK 2022

20.12.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW Positionspapier zur Empfehlung A.5 DCGK 2022

In einem aktuellen Positionspapier legt das IDW dar, wie Vorstand und Aufsichtsrat mit der Empfehlung A.5 DCGK 2022 umgehen können und wie Wirtschaftsprüfer die Unternehmensorgane dabei unterstützen können.

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die im Jahr 2022 neu aufgenommene Empfehlung A.5 DCGK 2022 sieht ergänzend zu den handelsrechtlichen Vorschriften vor, dass im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des gesamten internen Kontrollsystems und Risikomanagements beschrieben werden. Ferner soll, ebenfalls im Lagebericht, zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme Stellung genommen werden.

Compliance-Kultur verbessern

Das IDW verdeutlicht in seinem neuen Positionspapier, dass Unternehmen und Wirtschaftsprüfer gemeinsam gefragt sind, die Empfehlung A.5 DCGK 2022 zu nutzen, um die Governance in den Unternehmen zu verbessern. Die Unternehmensorgane sind verantwortlich, entsprechende Systeme einzurichten bzw. zu überwachen. Wirtschaftsprüfer können den Aufsichtsrat bei der Ausübung seiner Prüfungs- und Überwachungsaufgaben unterstützen. Hierfür stehen derzeit vor allem die Instrumente der Systemprüfungen nach der sog. IDW PS 980er-Reihe zur Verfügung.

Handhabung in der Praxis

Das Positionspapier des IDW stellt zudem Lösungsansätze vor, wie diese Angaben zukünftig in die Abschlussprüfung einbezogen werden können, geht allerdings gegenwärtig – vorbehaltlich Sonderregelungen für bestimmte Branchen – davon aus, dass die Angaben nach Empfehlung A.5 DCGK 2022 noch nicht inhaltlich im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft werden. In diesem Fall sind die Angaben im Lagebericht als ungeprüft zu kennzeichnen bzw. ist im Bestätigungsvermerk darzustellen, dass diese Angaben nicht inhaltlich geprüft wurden und sich daher das Prüfungsurteil zum Lagebericht nicht darauf erstreckt.

 


IDW vom 15.12.2023 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


15.10.2026

Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt

Entnahmen für Erbschaft- und Schenkungsteuer lösen auch bei Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils keine Nachversteuerung nach § 34a EStG aus.

weiterlesen
Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt

Meldung

© tashka2000/fotolia.com


15.10.2026

EuGH stärkt Bankkunden bei Phishing-Betrug

Auch bei grober Fahrlässigkeit des Kunden müssen Banken Phishing-Schäden zunächst erstatten, können das Geld aber später zurückfordern.

weiterlesen
EuGH stärkt Bankkunden bei Phishing-Betrug

Steuerboard

Martin Liebernickel


14.10.2026

Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung

Die Erbschaftsteuer steht erneut vor einer verfassungsrechtlichen Standortbestimmung. Mit den mündlichen Verhandlungen vom 12. und 13.10.2026 hat der Erste Senat des BVerfG zwei unterschiedliche Fragen aufgegriffen.

weiterlesen
Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht