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14.08.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Rechtsanwaltskammern empfehlen höhere Azubi-Vergütung

Die BRAK hat die aktuellen Empfehlungen der Rechtsanwaltskammern für die Ausbildungsvergütung angehender Rechtsanwaltsfachangestellter veröffentlicht. Angesichts des Fachkräftemangels haben die meisten Kammern ihre Vergütungsempfehlungen deutlich erhöht.

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Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat eine aktualisierte Übersicht über die von den Rechtsanwaltskammern empfohlene Ausbildungsvergütung für angehende Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (ReFa/ReNoFa) für das Jahr 2023 veröffentlicht. Die Tabelle enthält Empfehlungen für das erste, zweite und dritte Ausbildungsjahr. Danach beträgt die durchschnittliche Vergütung im Bundesgebiet

  • im ersten Ausbildungsjahr 833,48 Euro,
  • im zweiten Jahr 932,91 Euro und
  • im dritten Jahr 1.031,04 Euro.

Die Empfehlungen sind weiterhin regional stark unterschiedlich. Im Vergleich zur letzten Auswertung im Jahr 2021 haben die Rechtsanwaltskammern ihre Vergütungsempfehlungen zum Teil sogar deutlich erhöht. Sie reagieren damit auf den sich immer stärker abzeichnenden Fachkräftemangel. Ihre Empfehlungen für die Ausbildungsvergütung veröffentlichen die Rechtsanwaltskammern auf ihren Webseiten.

Empfehlungen haben verbindlichen Charakter

Die Rechtsanwaltskammern sind gem. § 71 IV Berufsbildungsgesetz (BBiG) für die berufliche Ausbildung der Fachangestellten zuständig. Ihre Empfehlungen für die Ausbildungsvergütung haben insofern verbindlichen Charakter, als Ausbildende ihre Auszubildenden angemessen zu vergüten haben (§ 17 I BBiG). Wird die Vergütungsempfehlung der Kammer um mehr als 20 % unterschritten, gilt dies nach der Rechtsprechung als unangemessen. Ausbildungsverträge mit unangemessener Vergütung werden nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen, die Auszubildenden können dann nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden.


BRAK vom 09.08.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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