21.12.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

Neue Übergangsvorschrift in IFRS 17

Der IASB hat eine Änderung an IFRS 17 Versicherungsverträge veröffentlicht. Damit wird in IFRS 17 eine ergänzende Übergangsvorschrift betreffend die Vergleichszahlen im ersten Berichtsjahr eingefügt.

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Gegenstand von IFRS 17 ist die Abbildung der aus Versicherungsverträgen resultierenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im IFRS-Abschluss. Der Anwendungsbereich des Standards erstreckt sich auf alle aktiven Versicherungs- und Rückversicherungsverträge sowie auf passive Rückversicherungsverträge.

Übergangsvorschrift in IFRS 17

Die aktuelle Ergänzung in IFRS 17 ermöglicht wahlweise eine abweichende Klassifizierung gemäß IFRS 9 Finanzinstrumente (sog. classification overlay) für die Vergleichsperiode(n) im Jahr der erstmaligen Anwendung beider Standards. Dann darf ein bilanzierendes Unternehmen für jeden finanziellen Vermögenswert, für den die Vergleichsperiode nicht auf IFRS 9 angepasst wurde, diejenige Klassifizierung anwenden, welche auf Basis der zum Übergangszeitpunkt vorliegenden Informationen zugrunde gelegt würde.

Erleichterung für IFRS 9-Anwender

Zudem hat der IASB für den Fall, dass ein Unternehmen vor der IFRS 17-Erstanwendung bereits IFRS 9 angewendet hat, eine Erleichterung geschaffen. In diesem Fall dürfen für finanzielle Vermögenswerte, die mit Versicherungsverträgen in Verbindung stehen, die bestehenden Klassifizierungswahlrechte nach IFRS 9 neu ausgeübt werden.


DRSC vom 10.12.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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