12.10.2021

Meldung, Steuerrecht

Anwaltskosten als Werbungskosten

Anwaltskosten für die Vertretung in einem Disziplinarverfahren können auch dann als Werbungskosten bei der Einkommensteuer abgezogen werden, wenn das Verfahren wegen eines strafbaren Kommentars in den sozialen Medien eingeleitet wurde.

Beitrag mit Bild

©stadtratte/fotolia.com

In einem Streitfall vor dem Finanzgericht Köln war der Kläger aufgrund eines bei Facebook veröffentlichten privaten Kommentars wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten rechtskräftig verurteilt worden. Daneben wurde gegen ihn als Soldat ein gerichtliches Wehrdisziplinarverfahren durchgeführt, in dem es auch um den Fortbestand des Dienstverhältnisses ging.

1.785 Euro Anwaltskosten

In seiner Einkommensteuererklärung machte der Kläger 1.785 Euro Rechtsanwaltskosten für seine Verteidigung im Disziplinarverfahren als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung ab. Die berufliche Veranlassung der Kosten ist überlagert durch das vorsätzliche strafbare Handeln des Klägers auf seinem privaten Facebook-Account.

Anerkennung des Abzugs als Werbungskosten

Der Kläger hatte mit seiner hiergegen erhobenen Klage Erfolg. Das FG Köln ließ den Abzug der Rechtsanwaltskosten als Werbungskosten zu (Urteil vom 17.06.2021 – 14 K 997/20). Die Kosten beträfen das Arbeitsverhältnis und die Ansprüche hieraus. Die strengere Rechtsprechung des BFH zu Strafverteidigungskosten sei auf arbeitsrechtliche oder dienstrechtliche Verfahren nicht anwendbar. Denn solche Aufwendungen seien bereits durch ihren Zweck, das Gehalt zu erhalten, untrennbar dem Dienstverhältnis zugewiesen. Die strafbare Handlung stelle demgegenüber nur eine entferntere Ursache dar.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Finanzamt hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Diese ist unter dem Aktenzeichen VI R 16/21 beim Bundesfinanzhof in München anhängig.


FG Köln, PM vom 11.10.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


16.10.2026

Gewerbesteuer erreicht neuen Höchststand

Deutschlands Gemeinden erzielen 2025 erneut Rekordeinnahmen aus der Gewerbesteuer, während das Grundsteueraufkommen unverändert bleibt.

weiterlesen
Gewerbesteuer erreicht neuen Höchststand

Meldung

©momius/fotolia.com


16.10.2026

Altersteilzeit: Unternehmen sind kaum vorbereitet

Das mögliche Ende des Altersteilzeit-Blockmodells zwingt Unternehmen, rechtzeitig alternative Modelle für den Ruhestand zu prüfen.

weiterlesen
Altersteilzeit: Unternehmen sind kaum vorbereitet

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


15.10.2026

Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt

Entnahmen für Erbschaft- und Schenkungsteuer lösen auch bei Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils keine Nachversteuerung nach § 34a EStG aus.

weiterlesen
Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht