• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Informationsübermittlung zu IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12

09.12.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

Informationsübermittlung zu IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12

Beitrag mit Bild

©Bounlow-pic/fotolia.com

Der IASB hat eine Bitte um Informationsübermittlung (Request for Information (RFI)) zu den IFRS-Standards für die Konzernrechnungslegung – IFRS 10 Consolidated Financial Statements, IFRS 11 Joint Arrangements und IFRS 12 Disclosure of Interests in Other Entities veröffentlicht.

Die Bitte um Informationsübermittlung (RFI) ist Teil des Post-Implementation Review (PIR) dieser Standards und bittet um Rückmeldungen zur Anwendung der Standards und zu den Informationen, die den Nutzern der Jahresabschlüsse zur Verfügung gestellt werden. Der IASB wird die Rückmeldungen zum RFI nutzen, um festzustellen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Bitte um Informationsübermittlung bis 10.05.2021

PIRs werden durchgeführt, um die Auswirkungen eines neuen Standards zu bewerten, nachdem die Unternehmen die Vorschriften einige Zeit lang angewandt haben.

IFRS 10 regelt die Erstellung von (konsolidierten) Konzernabschlüssen; IFRS 11 regelt die Bilanzierung von Anteilen an gemeinsamen Vereinbarungen; und IFRS 12 legt die Informationen fest, die im Anhang über Beteiligungen an anderen Unternehmen offenzulegen sind.

Stellungnahmen können bis zum 10.05.2021 eingereicht werden.

(DRSC vom 09.12.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


16.10.2026

Gewerbesteuer erreicht neuen Höchststand

Deutschlands Gemeinden erzielen 2025 erneut Rekordeinnahmen aus der Gewerbesteuer, während das Grundsteueraufkommen unverändert bleibt.

weiterlesen
Gewerbesteuer erreicht neuen Höchststand

Meldung

©momius/fotolia.com


16.10.2026

Altersteilzeit: Unternehmen sind kaum vorbereitet

Das mögliche Ende des Altersteilzeit-Blockmodells zwingt Unternehmen, rechtzeitig alternative Modelle für den Ruhestand zu prüfen.

weiterlesen
Altersteilzeit: Unternehmen sind kaum vorbereitet

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


15.10.2026

Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt

Entnahmen für Erbschaft- und Schenkungsteuer lösen auch bei Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils keine Nachversteuerung nach § 34a EStG aus.

weiterlesen
Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht